@berghaus
Zum einen ist ja noch nicht raus, ob sich die Ansicht des LG Köln, dass man nur bei aktivem Widerspruch keiner Preisanpassung zugestimmt hat, auch letztinstanzlich durchsetzt. Bisher werden bei unterschiedlichen OLG ja unterschiedliche Entscheidungen gefällt.
Zum zweiten ist natürlich problematisch, wenn man zwischendurch nicht gegen Abrechnungen protestiert hat. Denn dadurch könnte nach der LG-Löln-Ansicht ein Anerkenntnis des Preises zustande gekommen sein, was vermutlich auch den alten Preis der 2000er Abrechnung mit umfassen würde.
Aber nochmals gesagt, ich finde die Meinung des konkludenten Anerkenntnisses schon merkwürdig, da ich zum Zeitpunkt des Abrechnungszugangs ja garnichts von der unwirksamen Preisklausel wusste, da dieses ja erst später festgestellt wurde. Mir dann da eine stillschweigende Anerkennung unterzujubeln ist schon arge Rechtsverdreherei.