Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rechnung - Bezahlung verweigern  (Gelesen 6027 mal)

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Offline karlheinz.heger

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Rechnung - Bezahlung verweigern
« am: 05. Februar 2010, 19:35:22 »
Hallo Forumsmitglieder,
ich musste leider jetzt tanken und habe bei meinem Lieferanten bestellt, ohne leider den aktuellen Preis zu erfragen. Als ich die Rechnung bekam hat es mich fast umgehauen. Obwohl der Preis bei den freien Anbietern unter 50 ct pro Liter (netto) lag will mein Lieferant 77 ct pro Liter haben.
Ich habe dann per email, per Fax und mittlerweile per Post dem Lieferanten angedroht die Rechnung nicht zu bezahlen, da ich seine Preisforderung nicht nachvollziehen kann (mit dem Verweis auf die Preise der freien Anbieter).
Bisher hat der Lieferant nicht reagiert. Ich werde also den Einzug der Rechnung bei meiner Bank stornieren.
Ist das rechtlich durchzusetzen ? Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation ?

Gruss
K. Heger

Offline Emsländer

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Rechnung - Bezahlung verweigern
« Antwort #1 am: 05. Februar 2010, 19:48:08 »
Zitat
Original von karlheinz.heger
Bisher hat der Lieferant nicht reagiert. Ich werde also den Einzug der Rechnung bei meiner Bank stornieren.
Ist das rechtlich durchzusetzen ? Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation ?

Wohl nicht. Sie haben eine Leistung erhalten, RR-E-ft würde jetzt bestimmt so antworten:\"Sie haben in der Kneipe ein Bier getrunken und dann als die Rechnung kommt, den Wirt die Zahlung verweigert, weil in der Eckkneipe das Bier doch billiger ist!\" Da haben Sie jetzt Lehrgeld gezahlt. Beim nächsten Tanken vorher an der Zapfsäule den Preis beobachten!!!

Offline RR-E-ft

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Rechnung - Bezahlung verweigern
« Antwort #2 am: 05. Februar 2010, 20:04:33 »
Erstens ist das keine Grundsatzfrage im Sinne dieses Forums.

Zweitens:

Es handelt sich wohl um einen Kaufvertrag und es geht wohl nicht um das Tanken an der Tankstelle, sondern um eine bestellte Heizöllieferung.

Gem. § 433 II BGB ist der Preis zu zahlen, auf den man sich geeinigt hat.
Liegt keine wirksame Preisvereinbarung vor, weil man über den Preis nicht gesprochen hatte und sich die Einigung auf einen solchen auch nicht anderweitig ergab, wäre wegen Einigungsmangel kein Kaufvertrag zustande gekommen, § 154 BGB. Folglich wäre ein Kaufpreis nicht geschuldet. Dann wäre man jedoch um die Tankfüllung ungerechtfertigt bereichert und hätte entweder die erhaltene Tankfüllung wieder herauszugeben oder, wo dies nicht möglich ist, Wertersatz zu leisten, wobei sich der Wert nach dem marktüblichen Preis richten dürfte, so dass sich ein Zahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung ergeben kann. Vorrangig ist jedoch zu prüfen, ob nicht doch ein Kaufvertrag wirksam zustande kam. Dass die bestellte Lieferung nicht unentgeltlich zu bekommen sein wird, war wohl von Anfang an klar. Die \"Freien\" verschenken wohl auch nichts.

@Evitel2004

Bitte verschieben nach \"Brauche Hilfe\" oder so.

Offline DieAdmin

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Rechnung - Bezahlung verweigern
« Antwort #3 am: 05. Februar 2010, 20:57:39 »
@karlheinz.heger,

um welchen \"Brennstoff\" handelt es sich?

@RR-E-ft,

gebe Ihnen Recht :), dass das nicht in diesen Bereich gehört.

Wohin, dass ist abhängig von der Antwort @karlheinz.hegers.

Offline RR-E-ft

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Rechnung - Bezahlung verweigern
« Antwort #4 am: 05. Februar 2010, 21:06:40 »
Möglicherweise musste Alkohol nachgetankt werden. Und dann?  :D :D :D

Offline DieAdmin

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Rechnung - Bezahlung verweigern
« Antwort #5 am: 05. Februar 2010, 21:26:20 »
lol

@RR-E-ft

dann käme es in Werbeecke mit Nennung des Lieferanten :D :D

Ich will jetzt nicht anfangen, zu verschieben, wenn ich es später nochmal verschieben muss. Neulinge sind dann etwas mehr irritiert, wo der Thread nun gelandet ist.

Offline karlheinz.heger

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Rechnung - Bezahlung verweigern
« Antwort #6 am: 10. Februar 2010, 07:58:45 »
Hallo Forumsmitglieder,

zunächst mal danke für die konstruktiven Beiträge.

Die Frage nach dem Brennstoff: es war Flüssiggas

Gruss
Karlheinz

 

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