Nachdem das Gericht auf seine Nichtzuständigkeit hingewiesen hat, wurde eine Verweisung vom Kläger ausdrücklich nicht gestellt. Das erscheint mir allzu dümmlich, als dass nicht etwas Bestimmtes damit beabsichtigt wäre.
Welche Absicht könnte denn damit verbunden sein?
Könnte man damit den Instanzenweg vorgeben, so daß man beispielsweise letztlich nicht beim Kartellsenat des BGH landet, sondern beim VIII Zivilsenat des BGH?
Wodurch wird überhaupt bestimmt, in welchem der beiden Senate des BGH man landet?
Welche andere Gründe für die unterlassene Verweisung könnte es noch geben?