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Autor Thema: Jahresabrechnung  (Gelesen 2804 mal)

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Offline Schützin

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Jahresabrechnung
« am: 27. Januar 2010, 11:08:26 »
Kurze Frage zur Jahresabrechnung des Gasverbrauches:

In 2009 gab es bei EWE mehrere Gaspreissenkungen, die auch in der Rechnung ausgewiesen sind. Der jeweils geforderte Preis liegt jedoch nach wie vor höher als der von mir zuletzt als angemessen akzeptierte Preis von 2005.

Ist nun beim Widerspruch gegen den in der aktuellen Rechnung geforderten Zahlungsbetrag explizit auch allen durch EWE vorgenommenen Preissenkungen zu widersprechen?

Oder reicht es, wenn man sich bei der Widerspruchsformulierung auf die Höhe des zuletzt akzeptierten Gaspreises beruft und diese bis auf weiteres (wie auch früher geschehen) zur Grundlage der Gegenrechnung macht?
Grüße

die Schützin

Offline RR-E-ft

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Jahresabrechnung
« Antwort #1 am: 27. Januar 2010, 11:14:53 »
Man sollte auch dieser Rechnung widersprechen mit der Begründung, dass die zur Abrechnung gestellten Preise nicht vertraglich vereinbart sind, ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zugunsten des Lieferanten nicht besteht und die zur Abrechnung gestellten Preise zudem auch nicht der Billigkeit entsprechen. Man sollte nichts dazu schreiben, dass und ggf. welche Preise man akzeptiert hat.

Offline Schützin

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Jahresabrechnung
« Antwort #2 am: 28. Januar 2010, 15:24:04 »
Vielen Dank!  :)
Grüße

die Schützin

 

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