Die Rechtslage selbst klärt sich immer weiter, zugunsten der Kunden. Es kann wohl niemand erntshaft behaupten,
aktuelle Urteile würden hier nicht zeitnah und umfangreich besprochen.
Siehste hier. Diejenigen, die sich in Protestgruppen zusammengeschlossen haben, bekommen zudem regelmäßig Infos per Mail zu den aktuellen Entwicklungen. Jeden - unorganisierten- \"Widerständler\" regelmäßig zu Hause besuchen, diesen ermutigend über den Kopf streicheln und mit ihm das bisher von ihm schon zurückbehaltene Geld zählen, wird kaum möglich sein.
Dass das Forum unter \"Grundsatzfragen\" leider allzuschnell \"zugekleistert\" wird, haben die Leute selbst in der Hand.
Siehste hier. Wer zusehr kleisterte, wurde auch schon mal für das Forum gesperrt und durfte nur noch lesen.
Um mit
einigen Irrtümern aufzuräumen:
Dieses Forum wird nicht redaktionell betreut. Es gibt keine
Redaktion. Jeder kann schreiben, was er denkt. Einige wollen ersichtlich einfach nur quasseln, aus welchen Gründen auch immer. Die Themenvielfalt ergibt sich dabei von allein. Wer eine Redaktion mit allen Vor- und Nachteilen will, muss eine Redaktion einstellen und bezahlen.
Die
Moderatoren können die Beiträge nur katalogisieren, umverschieben, zur Not auch löschen oder einzelne Forenteilnehmer ausschließen. Wollte man zurückliegende Threads oder gar einzelnen Beiträge daraus neu kataolgisieren, müsste man sie alle inhaltlich sichten. Wer soll das wann machen? Und wie können Sie sich dabei einbringen?
Original von greno04
Fakt ist jedoch, dass viele Leute die nicht die Zeit haben, sich täglich im Forum (oder sonstwo) über die neuesten Entwicklungen an der \"Widerstandsfront\" zu informieren, immer nervöser werden solange keine Grundsatzentscheidung getroffen ist. Dass diese dann beim Erhalt von Mahnbescheiden, Prozessandrohungenm, etc. nicht ganz so gelassen reagieren wie der ein oder andere Insider hier, dürfte aber auch klar sein, oder?
Und nu?
Siehste hier.Eine von einigen erwartete (die!)
\"Grundsatzentscheidung\" wird es nie geben. N i e.
In
jedem konkreten Einzelfall ist vielmehr jeweils zu prüfen, ob es überhaupt ein Preisänderungsrecht im konkreten Vertrag gibt, ob dieses ggf. korrekt ausgeübt wurde und ob das Ergebnis stimmt.
Zuerst prüft man, ob es sich um einen Sondervertrag oder die Grundversorgung handelt, wobei die Abgrenzung weiter umstritten ist.
Beim Sondervertrag kommt es darauf an, ob eine Preisänderungklausel im konkreten Vertrag überhaupt gem. (Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm.) § 305 Abs. 2 BGB wirksam einbezogen wurde, ob eine etwaig wirksam einbezogene Preisänderungsklausel der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält, ggf. ob ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht wirksam ausgeübt und die einzelne einseitige Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht.
Bei der Grundversorgung prüft man, ob die Formalien zur Ausübung eines gesetzlichen Leistungsbestimmungsrechts gem. § 4 AVBV/ 5 GVV eingehalten wurden, die einseitige Leistungbestimmung gem. § 315 BGB der Billigkeit entsprach.
Die gerichtliche Billigkeitskontrolle hat - hie wie da - nie eine Grundsatzentscheidung zur Folge.
Siehste hier.Ein jeder betroffene Kunde hat die Möglichkeit, sich mit allen seinen Unterlagen zu einem Anwalt zu begeben und seinen konkreten Einzelfall prüfen zu lassen, dabei unter anderem auch
dies und
jenes berücksichtigen zu lassen.
Schließlich hat derjenige, der schnell eine Klärung will, es in der Hand, selbst auf Feststellung zu klagen, dass die Forderungen, derer sich der Versorger berühmt, gar nicht bestehen. Klagen wollen die Leute aber auch nicht. Wäre ja wieder mit Risiko verbunden. Möglicherweise klagt ja der Versorger selbst nie und die bestrittenen Forderungen verjähren, so eine andere Hoffnung. Dass man am liebsten alles und dazu noch kosten- und risikolos hätte, liegt in der Natur des Menschen.
Das ist die Wahrheit, die gewiss auch morgen und übermorgen noch Gültigkeit hat. Wer mehr gesicherte Aussagen erwartet, der erwartet gewiss zuviel.