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Autor Thema: Schutzschrift : Amtsgericht , Landgericht ? Wo hinterlegen ?  (Gelesen 3772 mal)

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Offline Gasfix

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Hallo ,

ich las , daß jetzt die Landgerichte und nicht mehr die Amtsgerichte  zuständig sind .

EWE hat in meinem Fall Oldenburg als Gerichtsstand ( Amtsgericht ) .

Bei welchem Landgericht müßte ich im Falle eines Falles eine Schutzschrift hinterlegen ?

Gruß

Gasfix

Offline Cremer

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Schutzschrift : Amtsgericht , Landgericht ? Wo hinterlegen ?
« Antwort #1 am: 21. August 2005, 22:50:41 »
@Gasfix

nach meiner Kenntnis genügt für den Bürger das Amtsgericht.

Landgericht wäre die nächste Stufe, aber dazu könnte Herr Fricke Stellung nehmen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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Schutzschrift : Amtsgericht , Landgericht ? Wo hinterlegen ?
« Antwort #2 am: 22. August 2005, 01:29:20 »
Bis auf wenige Ausnahmen ist wegen der neuen eindeutigen BGH- Rechtsprechung die Zeit der Sperrandrohungen vorbei.

Die Gaswirtschaft rudert schon zurück.

Eine Schutzschrift kann man ohne viel Aufwand sowohl beim Amtsgericht als auch beim Landgericht einreichen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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