.... nur mal so nota bene:
Wenn es recht ist, dass Gaspreisprozesse vor die Kammer für Handelssachen beim LG gehören, dann erscheint es auch billig, auf die Rechtsverhältnisse handelsrechtliche Usancen anzuwenden. Und da im Handelsrecht, d.h. beim Handelskauf, sowohl mit Reden, als auch mit Schweigen operiert wird (Schweigen = Zustimmung), Untätigkeit jedenfalls nicht belohnt wird, ist es ein Muß zu widersprechen
Da gab\'s doch noch was: Reden ist silber; Schweigen ist gold (oder so ähnlich....)