Vielen Dank für die Antworten,
aber wie siehts denn dann mit, aus strittigen Preisanpassungsklauseln, resultierenden Forderungen seitens der Versorger aus. Wird die Klausel gerichtlich für unzulässig erklärt, ist die Forderung für den preiserhöhten Betrag natürlich ebenfalls hinfällig. Aber wie sieht es aus, wenn noch nicht gerichtlich über die versorgereigene Preisanpassungsklausel entschieden ist, oder vielleicht nie entschieden wird ?
Würden dann zum Beispiel bei einem Kunden der nach einer Preiserhöhung die preiserhöhten Mehrbeiträge einbehalten hat, diese Forderungen des Versorgers die älter als 3 Jahre sind, verjähren?
oder
bei einem Kunden der nach einer Preiserhöhung die preiserhöhten Mehrbeiträge bezahlt hat, die Rückzahlforderungen des Kunden, die älter als 3 Jahre sind verjähren?
Besteht seitens des Versorgers/Kunden daher ein besonder zeitlicher Druck die Zahlung/Rückzahlung über eine gerichtliche Entscheidung zu forcieren ?
Ich denke diese Frage dürfte die Meisten interessieren. Ich kann mit dem Zahlungsrückstand auf meiner Seite nähmlich gut leben und bezahle gerne die Preisbasis von 2005 weiter.