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Original von nomosZitatOriginal von Black@nomosSoweit mir bekannt, wird beim ALG II der Gaskostenanteil in voller tatsächlicher Höhe vom Amt getragen (allerdings nicht direkt an das EVU gezahlt).So ist das mir auch bekannt, hier müsste bedarfsgerecht die Wärmeleistung gesichert bzw. geleistet werden, aber keine Geld fliessen, das dann in manchen Fällen doch wieder anderweitig verwendet wird. Auch beim Verbrauch sollte es Grenzen geben und nicht die Heizung für jede Bruchbude, wo zum Fenster hinaus geheizt wird, finanziert werden. Die Kommunen jammern ja wohl nicht ohne Grund und zu Recht schon gewaltig.
Original von Black@nomosSoweit mir bekannt, wird beim ALG II der Gaskostenanteil in voller tatsächlicher Höhe vom Amt getragen (allerdings nicht direkt an das EVU gezahlt).
Original von SukramBuschkowski hat recht.
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