Quelle:
http://www.strom-magazin.de (Professionals) vom 20.04.2005
20 PROZENT ABWEICHUNG
20.04.2005, 09:27 Uhr
Rheinland-Pfalz leitet Verfahren gegen acht Gasversorger ein
Die Landeskartellbehörde Rheinland-Pfalz hat kartellrechtliche Untersagungsverfahren gegen acht Gasversorger eingeleitet. Grund: Bei einem Vergleich der Jahresbrennstoffkosten strukturell vergleichbarer Unternehmen ergaben sich Abweichungen zwischen 5,2 Prozent und 18,9 Prozent.
...
Vgl. auch hier:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=9692http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,352160,00.html**************
Anmerkung:
Wer hätte das gedacht?
Die entsprechenden Maßnahmen des Staates müssen sich selbst einer strengen \"Kontrolle und Bewertung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht des Bundes- und der Landeskartellbehörden\" unterziehen, nämlich praktischerweise durch einen Fachausschuss des Branchenverbandes BGW:
http://www.bgw.de/de/bgw/fachausschuesse/fa_kartell-_und_energiewirtschaftsrechtEin Schelm, wer arges dabei denkt.
Ich würde daraus schließen, dass das Verhalten der Versorgungsunternehmen gegenüber den Kartellbehörden eng untereinander abgestimmt wird.
Zwar stehen alle Gasversorger angeblich in einem \"Wettbewerb\", aber gegen den Staat muss man die Reihen jedenfalls fest geschlossen halten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt