Die offizielle Zählerüberprüfung ist so eine Sache. Wird kein Defekt festgestellt muss man die Kontrolle bezahlen und erhält trotzdem einen neuen Zähler. Der \"falsche\" Verbrauch bleibt als gültig bestehen (was ja positiv ist).
Wird ein Fehler festgestellt ist die Prüfung ohne Kosten. Man erhält dann wahrscheinlich eine Abrechnung mit Schätz- bzw. Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren. Evtl. kann das die vergangenen 3 Jahre betreffen. Wenn man mit Gas heizt kann das empfindlich teuer werden.
Für ehrliche Kunden kann sich das trotzdem lohnen denn die Beträge sind oft niedrig angesetzt. Hat man allerdings sein Verbrauchsverhalten verändert kann das problematisch werden. Beispiel wäre z.B. eine Anbringung einer Wärmeschutz Dämmung mit hoffentlich deutlicher Verbrauchssenkung.
Die Abrechnung selbst erfolgt automatisiert. Je nach eingesetzter Software sind die Verfahren tw. ziemlich dumm. Es ist daher wahrscheinlich nicht so, dass den Anbieter das nicht interessiert, sondern er bekommt den Fehler von der Software nicht mitgeteilt.
Nun bin ich kein Anwalt und daher muss das nicht stimmen was ich hier schreibe. Dieser
Link enthält aber einen kurzem Kommentar zu einem ähnlich gelagerten Fall.
RA Thomas Fricke hat hier im Forum sinngemäß auch mal geschrieben das, wenn man Strom und Gas verbraucht, diesen auch bezahlen muss. Nur die Höhe ist oft strittig.