Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Endlich...  (Gelesen 4282 mal)

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Offline mik71

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Endlich...
« am: 27. Juni 2009, 12:41:04 »
...hab ichs geschafft und werde mein Liefervertrag kuendigen!!!!
Danke moechte ich sagen , an die Leute hier ( Watzl,Olli etc.)
die hier einen wichtigen Tipps und Mut gegeben haben die Sache
durchzuziehen. Ohne dieses Forum waere ich auf diesen Gebiet
immer noch hintern Mond:-)
Nun noch eine Frage:
Wie sollte eine Kuendigung formuliert sein ??? Was muss alles drin stehen,
damit Sie ( Lieferant ) nicht auf dumme gedanken kommen kann???

Danke und Gruss mik71

Offline Watzl

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Endlich...
« Antwort #1 am: 29. Juni 2009, 11:03:50 »
Die Kündigung sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Bitten sie auch darum, dass man ihnen die Kündigung mit dem Kündigungstermin bestätigt.

Ihr Vertrag hat eine bestimmte Laufzeit, z.B. 31. 10.2009. Dann kündigen sie ihren Vertrag auch zu diesem Zeitpunkt. Da oft eine Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart wurde, muss diese auch eingehalten werden, da der Vertrag sich sonst verlängert. Welche Zeit hier einzuhalten ist, entnehmen sie dem Vertrag.

Sie müssen sich eigentlich keine Gedanken machen, was sie in diese Kündigung alles reinschreiben, da in ihrem Vertrag bereits geregelt wurde, was im Falle einer Kündigung passiert, wer z.B. die Kosten wofür zu tragen hat.

Die Auseinandersetzung  mit dem Vertragspartner  beginnt erst im Anschluss, wenn dieser dann Forderungen stellt.

Zunächst aber ist nur wichtig, dass sie fristgerecht ihren Vertrag kündigen.

Oft haben Vertragskunden nicht nur einen Mietvertrag für den Tank, sondern daneben auch einen Liefervertrag für´s Gas und einen Wartungsvertrag.

Kündigen sie also  alle Verträge.


Für weitere Frage melden sie sich wieder.

Berichten sie aber allen, wie ihre Kündigung aufgenommen wurde und was der Vertragshändler im Anschluss für Forderungen gestellt hat.

H. Watzl

Offline mik71

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Endlich...
« Antwort #2 am: 02. Juli 2009, 15:17:33 »
So nun habe ich heute erst einmal die Kuendigung losgeschickt !!!!:-))))
Bin dann echt mal gespannt was dann alles noch auf mich zukommt.
Halte euch dann auf dem laufenden.

Gruss mik71

Offline mik71

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Endlich...
« Antwort #3 am: 06. August 2009, 20:51:17 »
So nun erzähl ich mal wie weitergegangen ist!
Ich hatte ja geschrieben , das ich am 02.07.09 gekündigt hatte!
14 Tage später hat ich eine ,,nette\" Stimme von der Firma an meinen Telefon ,
mit den üblichen Fragen warum , weshalb und wieso. Ich hatte ihr dann meine Gründe für die Kündigung gesagt , und dann kam Ihre Frage wie man das ändern kann !!! Ich sagte nur , lassen sie sich mal etwas einfallen. Nun gut ich dachte das sich die Sache erledigt hatte !!!!
Doch jetzt bekam ich ein Brief mit folgenden Wortlau!!!

,, Ich bekomm immer den Gaspreis der beim Bund der Energieverbraucher für meine Region da steht\"

,,Die zu entrichtende Miet und Servicepauschale beinhaltet die Wartung und die gesetzlich vorgeschriebenen Pruefungen fuer den Fluessiggasbehälter. Dies sind im einzeilnen: Äussere Prüfung ( Alle 2 Jahre ) und die Innere Prüfung ( Alle 10 Jahre ) \"

Was sagt Ihr zu diesen Brief????

Gruss mik71

Offline Watzl

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Endlich...
« Antwort #4 am: 07. August 2009, 14:05:45 »
Wie nett die doch auf einmal sein können. Schade nur, dass diese Nettigkeit erst an den Tag kommt, wenn man sich verabschieden will.

Der Brief, den sie erhalten haben verleitet zunächst einmal dazu, sich zurückzulehnen und die Sache als erledigt zu betrachten.

Aber:

Der Wortlaut des Briefes, den sie erhalten haben lautet wahrscheinlich nicht ganz so, wie sie ihn im Forum zitieren.
Was steht das genau drinn (wörtlich)?

In welcher Form will man den Preis, der auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher steht? Genügt ein Hinweis auf die Internetseite oder will man da eine andere Form?

\"Die Miet-und Wartungspauschale beinhaltet die Wartung und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen des Behälters\" .

Wie ist das nun genau: die zweijährige Prüfung wird von vielen freien Händlern als Serviceleistung kostenlos gemacht. Als ist dieses Angebot so überwältigend nicht.

Zur 10-jährigen Prüfung: dort fallen TÜV-Gebühren, sowie Kosten für die Prüfungsvorbereitung an. Werden diese Kosten komplett übernommen, bzw. sind diese durch die Wartungspauschale komplett abgedeckt?

Sie sollten schauen, dass sie dieses Angebot möglichst detailiert und vor allem dann auch in schriftlicher Form erhalten unterzeichnet nicht nur vom Außendienstler.

H. Watzl

 

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