0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Im September 2006 hatte die Verbraucherzentrale NRW beim Landgericht Dortmund eine Sammelklage gegen RWE Westfalen-Weser-Ems eingereicht und aus überhöhten Gasrechnungen exemplarisch für 25 Verbraucher Rückforderungsansprüche für die Jahre 2003 bis 2006 geltend gemacht. Bereits im Januar 2008 gab die 6. Kammer des Landgerichts Dortmund der Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. Das Unternehmen könne weder die damals geltende Rechtsverordnung als Grundlage für Preiserhöhungen heranziehen noch enthielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasversorgers wirksame Preisanpassungsklauseln. Verbraucher müssen Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten In der zweiten Instanz bestätigte das Oberlandesgericht Hamm nun diese Entscheidung. Die Richter haben jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Vom Urteil sind zumindest alle Gassonderkunden betroffen, die einen Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh hatten und dementsprechend in die Tarife \"Optimo maxi\", \"Optimo maxi plus\" oder in entsprechende Kategorien eingestuft waren. Diese Sonderkunden von RWE Westfalen Weser-Ems profitieren vom Urteil unabhängig davon, ob sie bislang Widerspruch gegen eine Preiserhöhung eingelegt haben, unter Vorbehalt gezahlt haben oder gar nichts gegen überhöhte Jahresrechnungen unternommen haben.
Original von RR-E-ftOLG Hamm: RWE- Gaspreiserhöhungen unwirksamRückforderungsansprüche drohen jedoch zu verjähren.Bestätigtes Urteil des LG Dortmund
Original von RR-E-ft@bjoDie Betroffenen sollten sich wegen der Prüfung bestehender Rückforderungsansprüche an einen Rechtsanwalt wenden
Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz