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Autor Thema: Ausschluss regenerativer Energien durch Satzung  (Gelesen 2883 mal)

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Offline Stadt/Versorger

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Ausschluss regenerativer Energien durch Satzung
« am: 15. Juli 2009, 21:42:48 »
In der Fernwärmesatzung unserer Stadt ist ausgeführt,dass eine Befreiung vom Anschluss-und Benutzerzwang möglich ist,wenn die Heizwärme mit regenerativen Energien erzeugt werden soll. (Holz ist m.E. ein regenerativer Energieträger -sh. auch EEG 2004 und Biomassseverordnung 2001) In der FW-satzung wird aber im nächsten Absatz bestimmt,dass u.a. Holz kein emissionsarmer Brennstoff ist und somit als Heizträger nicht zugelassen wird.(Pellets dann sicher auch nicht) Ein Verbrennungsverbot für Holz -gem. BauGB- existiert nicht für die Stadt.
(Anm.Ziel der Satzung ist es ,eine emissionsfreie Innenstadt zu erreichen.Die Satzung wurde erst Jahre nach Inbetriebnahme und Fertigstellung der FW-anlagen erlassen,nachdem die Stadtwerke ein Jahr vorher fast pleite waren.Der Wirkungsgrad der Stadtwerke liegt- trotz KW Kopplung -bei ca. 70 % -also schlechter als Gas oder Ölheizungen)
Ist solch ein Ausschluß von regenerativen Energien überhaupt mittels Fernwärmesatzung möglich bzw.rechtens ?)

Offline nomos

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Ausschluss regenerativer Energien durch Satzung
« Antwort #1 am: 15. Juli 2009, 22:32:48 »
Das Thema wurde im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Heizung mit Gas im Forum schon an verschiedenen Stellen diskutiert.

Suchfunktion nutzen. Hier zwei Beispiele:

Gaspreise: Der Schock kommt im April

Kontrolle des Gesamtpreises

Aber Vorsicht, zum Teil handelt es sich um \"vermintes Gelände\"!  ;)

Offline Stadt/Versorger

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Ausschluss regenerativer Energien durch Satzung
« Antwort #2 am: 16. Juli 2009, 10:06:44 »
Danke nomos für die Hinweise,auch wenn sie mir nicht wirklich weiter geholfen haben.
Gibt man in die Suchfunktion z.B. \" Verbrennungsverbot \" ein . Kommt zwar ein Beitrag von RA Fricke,in dem der Begriff genannt wird,aber meine Frage ist damit immer noch nicht beantwortet. In dem Beitrag sehe ich wohl eine Bestätigung meiner Ansichten hinsichtlich der Monopolstellung von Fernwärmelieferanten und auch,daß § 24 AVBF wohl eher als Witz zu verstehen ist(für die Kunden)aber meine Frage ist trotzdem nicht beantwortet. Wenn man allerdings die Aussagen von Herrn Fricke richtig(?) deutet,ist es wohl doch möglich,daß die Kommunen mittels Wärmesatzung (?) alternative Energien ausschliessen können ,um durch v.g. Satzung die Monopolstellung der eigenen privatrechtlich organisierten Firmen zu stärken um damit Wettbewerb gänzlich auszuschliessen. Wie schreibt Herr Fricke : \"Alles für die Katz \" ??????????
Auch wenn z.B. lt. KV MV im § 15 (m.E)ausdrücklich ausgeschlossen ist,dass ein A+B Zwang zur Sanierung kommunaler Firmen nicht zulässig ist, die Wärmesatzung der Stadt Neubukow ist rechtsgültig und nicht mehr anfechtbar. Also wohl doch alles für die Katz !,denn allein auf die Bestimmungen des BGB -z.B. § 315- zu vertrauen,gibt den betroffenen Bürgern auch nicht immer ein geeignetes Werkzeug in die Hand. Manchmal ist Marktwirtschaft auch ganz gut(wenn sie funktioniert,bzw. wenn man sie funktionieren lässt)

Offline nomos

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Ausschluss regenerativer Energien durch Satzung
« Antwort #3 am: 16. Juli 2009, 12:20:22 »
Zitat
Original von Stadt/Versorger
Also wohl doch alles für die Katz !, .........
    @Stadt/Versorger, es geht hier um Verwaltungsrecht, vielleicht hier nochmal zum \"Versorgungszwang\" lesen:

Sinn der Konzessionsabgabe

und dann dort oder hier auf diesen Link klicken und lesen:

aktuelles Beispiel aus BW[/list]

 

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