Swap-ProzessDas Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass die Zinswetten, die der städtische Konzern mit der Deutschen Bank geschlossen hatte, nicht sittenwidrig sind und dass die WVV keinen Schadensersatz bekommt.
Dann attestiert der Richter der WVV „grobe Verstöße gegen die eigenen Obliegenheiten“. Als da wären: „Bewusste Einlassung auf hochriskante Geschäfte“, „wiederholte Umgehung der Wirtschaftsprüfer“, „bewusste Missachtung des kommunalen Spekulationsverbots“ , „unzureichende Berücksichtigung der Hinweise der Deutschen Bank“ und schließlich „Defizite in den Kontroll- und Aufsichtsgremien“. Eine Berufung zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, was Christian Duwe, der Anwalt der Bank, zufrieden lächelnd zur Kenntnis nahm.
hier weiterlesenKlare richterliche Ansprache! :]
Öffentlich rechtliches Monopoly, Spekulationsgeschäfte und Steuersparmodelle und die kommunale Daseinsvorsorge?
siehe auch hier:
Daseinsvorsorge - Wasserpreis und Cross-Border-LeasingPS:
Zeit zur Rückbesinnung - Kommunalwahlen - ein Anfang?WELT:Die Stadtwerke hätten sich bewusst auf die riskanten Geschäfte eingelassen, hieß es im Urteil. Der Leiter des Finanzmanagements der WVV habe als Diplom-Betriebswirt für Finanzwissenschaften sogar selbst Fortbildungsveranstaltungen bei der Deutschen Bank gehalten. Bei einem derart geschäftserfahrenen Anleger habe kein erhöhter Aufklärungsbedarf seitens der Bank bestanden. Zudem habe die Bank bereits bei der ersten Präsentation der Papiere auf das unbegrenzte Risiko für den Anleger hingewiesen, falls sich die Differenz zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen negativ entwickle. Im Gegensatz zum Landgericht Würzburg sah das Berufungsgericht auch keine Verpflichtung der Deutschen Bank, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Zinsswapgeschäfte gegen das Spekulationsverbot kommunaler Körperschaften verstoße. Den Stadtwerken und ihren Aufsichtsgremien bescheinigte der Zivilsenat dagegen ernstzunehmende Verletzungen ihrer Pflichten.
Sicher unentgeltlich uneigennützig und ganz im Sinne der kommunalen Verpflichtung:
Der Leiter des Finanzmanagements der WVV habe als Diplom-Betriebswirt für Finanzwissenschaften sogar selbst Fortbildungsveranstaltungen bei der Deutschen Bank gehalten X(
Konsequenzen?!Das Oberlandesgericht hat den Weg für eine Revision vor dem BGH versperrt. Die einzige Möglichkeit für das Würzburger Unternehmen wäre nun, eine Zulassungsbeschwerde einzureichen. Diee WVV wird sich laut Meldung in den nächsten Tagen entscheiden.
Wie sieht es mit Regress und Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen aus. Mit den getätigten Geschäften wurden doch eindeutig Pflichten verletzt? Kein einziges Wort dazu![/list]