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Autor Thema: Horrornachrechnung und Sperrandrohung!  (Gelesen 12740 mal)

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Offline reblaus

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #15 am: 30. April 2009, 09:38:29 »
@Nanette
Gehen Sie mit der letzten Gehaltsabrechnung Ihres Mannes, soweit Sie auch berufstätig sind, auch mit Ihrer Abrechnung, dem Mietvertrag und mit den Nachweisen für sonstige Ratenzahlungsverpflichtungen zu Ihrem örtlichen Amtsgericht. Dort wird man Ihnen ausrechnen, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Dies sollte bei einem Nettoeinkommen bis mindestens 2.500 € so sein, wahrscheinlich dürfen Sie bei fünf Kindern auch mehr verdienen. Dann wird man Ihnen einen Beratungsschein ausstellen, mit dem Sie zu einem Anwalt gehen können, der die Sache für Sie prüft. Die Kosten zahlt dann der Staat.

Sollten Sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Schlussendlich wird Ihnen aber nur ein Anwalt weiterhelfen können.

Die Vorauszahlung von 250 € kommt zustande, weil die Wemag den durchschnittlichen Verbrauch seit Beginn der Belieferung zu Grunde legt. Das halte ich für unzulässig.

Sie haben noch nicht mitgeteilt, wer den Anfangsbestand des Zählers abgelesen hat. Hier scheint mir nämlich die logischste Ursache des Problems zu liegen. Wenn der Zähler nicht richtig funktioniert, oder versteckte Stromfresser vorhanden sind, müsste sich das nämlich auch auf den Zeitraum ab Februar auswirken, und Ihren Stromverbrauch dauerhaft erhöhen. Tut es aber nicht.

Offline Black

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #16 am: 30. April 2009, 11:18:09 »
Zitat
Original von reblaus

Vom 29.10.2008 bis 3.02.2009 haben Sie 5.494 kWh verbraucht, bei 97 Tagen ist das ein Durchschnittsverbrauch von 56,6 kWh/Tag. vom 3.02. bis 22.04.2009 haben Sie 1.303 kWh verbraucht, bei 79 Tagen ist das ein Durchschnittsverbrauch von nur 16,5 kWh/Tag. Die Heizperiode kann dieses Ungleichgewicht nicht erklären, da der Februar genauso kalt war wie der Januar, und es bis Ende März kalt blieb.

Sie könnten auch dem Versorger anbieten zunächst die geforderten Abschläge zu zahlen, aber monatlich Ihren Zählerstand durchzugeben. Sollten Sie tatsächlich im laufenden Betrieb weniger Strom verbrauchen (weil nur der Anfangswert falsch war) müßte dies ersichtlich werden und der Versorger könnte einer Reduzierung der Abschläge eher zustimmen, weil er sieht, dass Sie tatsächlich weniger verbrauchen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RA Lanters

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Horrornachrechnung und Sperrandrohung!
« Antwort #17 am: 07. Mai 2009, 17:06:51 »
wenn sie dem versorger ratenzahlungen anbieten, dann eventuell nur unter vorbehalt. dies sollte auch ggf. so auf dem überweisungsträger vermerkt sein...
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