@jbxc
Wichtig ist, dass Sie wissen, wie man sich erfolgreich zur Wehr setzen kann. Informieren Sie viele andere.
Die VZ Sachsen sollte sich nur einmal mit den Kollegen in Thüringen in Verbindung setzen....
http://www.vzth.de/text.php?parent=27&id=276Soweit die VZ Sachsen eine Sammelklage auf Rückzahlung anstrengen will, wird sie dies wohl schwerlich für alle 3.000 Widersprüchler machen wollen.
Es stellt sich schon die Frage, warum man sich diese Mühe aufhalsen will, wenn man nur von Anfang an das richtige Konzept verfolgt hätte.
Wenn eine solche Klage Erfolg hat, gibt es keinerlei Bindungswirkung für andere.
Jeder weitere Verbraucher müsste allein klagen und deshalb Gerichtskosten vorausleisten.
Nicht ersichtlich ist auch, weshalb die Verbraucher in Anbetracht der BGH- Rechtsprechung erst ihr Geld aus der Hand geben sollen um hiernach nochmals einen erheblichen Betrag aufzuwenden, um das Geld wieder zurückzuklagen, mit aller Mühsal und den bestehenden Risiken.
Wenn ein Verbraucher mit einer Klage 69 EUR vom Versorger zurückholen will, muss er bereits 75 EUR Gerichtskosten vorschießen.
Diese bekommt er nur dann zurück, wenn er den Prozess gewinnt.
Im übertragenen Sinne wird mit dem Schinken nach der Wurst geworfen.
Allein dadaurch wird die Vielzahl der Betroffenen davon abgehalten, ihre Ansprüche zu verfolgen. Hinzu tritt, dass ein Verbraucher mit einer Rückzahlungsklage kaum Aussicht auf Erfolg hat, wenn er sich nicht anwaltlich verteten lässt.
Da treten nochmals erhbeliche Kosten im Verhältnis zum zurückzufordernden Betrag hinzu.
Auch diese müssen vorgeschossen werden.
Diesen Weg werden deshalb ersichtlich nur ganz wenige beschreiten.
Solche Empfehlungen kann ich deshalb nicht nachvollziehen.
Eigentlich kommen solche Vorschläge zur Zahlung unter Vorbehalt immer von den Gasversorgungsunternehmen.
Ich bin auch persönlich sauer darüber, weil ich in einem Beitrag für die MDR- \"Umschau\" im Oktober darauf hingewiesen hatte, die Verbraucher mögen sich bei den Verbraucherzentralen Musterbriefe besorgen.
Und dann kam die VZ Sachsen mit Musterbriefen zu Vorbehaltszahlungen um die Ecke, mithin etwas, was ich selbst
nie den Verbrauchern empfohlen hätte.
Mit Bezug auf die Werbung des Unternehmens kann man sagen:
Kunden der Erdgasversorgung Südsachesn kann nur empfohlen werden, sich das letzte Hemd nicht erst nehmen zu lassen, um es dann zurückerbetteln zu müssen.
Sachsen sind pfiffiger.
Warum soll das gerade für die Verbraucherzentrale nicht gelten?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt