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Autor Thema: Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?  (Gelesen 7274 mal)

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Offline Fridericus Rex

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Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
« Antwort #15 am: 15. Mai 2009, 22:15:57 »
Meines Erachtens hat die KA nichts mit der Netzentgeltgenehmigung der Behörden zu tun.

In der Tat kann aber eine Netzentgeltgenehmigung anders (also auch  höher) ausfallen, wenn die Kostenstruktur eine andere ist. Hier unterscheiden sich die Netze durchaus voneinander so dass Entgeltdifferenzierungen so entstehen können. Beispielsweise könnte ein höheres Netzentgelt eine niedrigere KA kompensieren (oder umgekehrt)

Offline Pölator

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Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
« Antwort #16 am: 16. Mai 2009, 11:01:35 »
@tangocharly

...so auf die Schnelle verstehe ich das erstmal nicht :D, das geht nicht ohne ein Pils glaube ich. Also erst heute abend.
Aber ich denke, es ist das was ich meinte!
Danke,
Gruß vom Pölator

Offline nomos

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Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
« Antwort #17 am: 17. Mai 2009, 11:12:24 »
Zitat
Original von Pölator
Es geht hier um meinen Endpreis und nicht um die Gesamtkalkulation. Der Zug ist ja bekanntermaßen schon lange abgefahren...
    @Pölator, wenn es um den Nachvollzug des Endpreises geht, dann geht es nicht ohne die Gesamtbetrachtung und die Aufgliederung in die einzelnen Preisbestandteile. Nur wenn man sich auf die reine Erhöhung beschränkt, dann reicht die Prüfung ob sich die Gewinnmarge dabei verändert hat.

    ... und jeder Zug der abgefahren ist muss auch mal wieder anhalten. Oft hält er wieder an der selben Haltestelle und man kann wieder ein- und aussteigen.  ;)

Offline Black

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Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
« Antwort #18 am: 18. Mai 2009, 09:45:56 »
Zitat
Original von Pölator

Wenn dem Versorger zur Versorgung/Instandhaltung/Erschließung im Landgebiet höhere Kosten entstehen als im Stadtgebiet, müsste er dann nicht auch unterschiedliche Tarife anbieten(Stadttarif-Landtarif)?

Es ist der Netzbetreiber, dem die Netzkosten entstehen und nicht der Lieferant. Der Netzbetreiber bietet gar keine Tarife an.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Pölator

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Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
« Antwort #19 am: 20. Mai 2009, 11:11:43 »
Zitat
Original von Black
Es ist der Netzbetreiber, dem die Netzkosten entstehen und nicht der Lieferant. Der Netzbetreiber bietet gar keine Tarife an.

Genau! Das ist es, was ich für unlauter halte: Der Versorger, der vom Netzbetreiber getrennt sein sollte, rechtfertigt seinen, wenn auch geringen, Gewinn mit Kosten die gar nicht in seinem Geschäfts/Zuständigkeitsbereich liegen.

Gruß, Pölator

Offline Black

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Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
« Antwort #20 am: 20. Mai 2009, 13:36:31 »
Sie gehen von dem Fall aus, dass die geringere KA zu geringeren Netzentgelten führt? In diesem Fall entsteht der \"Gewinn\" beim Vertrieb, wäre aber nicht durch Erschließungskosten gerechtfertigt, weil die auch beim Netz und nicht beim Vertrieb anfallen.

Oder meinen Sie den Fall, dass trotz geringerer KA die gleichen Netzentgelte dem Vertrieb in Rechnung gestellt werden? Dann würde der vermutete Gewinn aber beim Netzbetreiber entstehen und wäre ggf. über erschließungskosten gerechtfertigt.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Pölator

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Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
« Antwort #21 am: 21. Mai 2009, 14:25:14 »
Zitat
Original von Black
Sie gehen von dem Fall aus, dass die geringere KA zu geringeren Netzentgelten führt? In diesem Fall entsteht der \"Gewinn\" beim Vertrieb, wäre aber nicht durch Erschließungskosten gerechtfertigt, weil die auch beim Netz und nicht beim Vertrieb anfallen.
Oder meinen Sie den Fall, dass trotz geringerer KA die gleichen Netzentgelte dem Vertrieb in Rechnung gestellt werden? Dann würde der vermutete Gewinn aber beim Netzbetreiber entstehen und wäre ggf. über erschließungskosten gerechtfertigt.

So oder so entsteht ein erstmal ein Gewinn, dessen Billigkeit nachgewiesen werden müsste. So zumindest mein Empfinden, was mich aber täuschen kann. Denn die höheren Erschließungskosten müssten ja auch belegt werden.

Offline Black

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Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
« Antwort #22 am: 22. Mai 2009, 09:49:15 »
Zitat
Original von Pölator
Zitat
Original von Black
Sie gehen von dem Fall aus, dass die geringere KA zu geringeren Netzentgelten führt? In diesem Fall entsteht der \"Gewinn\" beim Vertrieb, wäre aber nicht durch Erschließungskosten gerechtfertigt, weil die auch beim Netz und nicht beim Vertrieb anfallen.
Oder meinen Sie den Fall, dass trotz geringerer KA die gleichen Netzentgelte dem Vertrieb in Rechnung gestellt werden? Dann würde der vermutete Gewinn aber beim Netzbetreiber entstehen und wäre ggf. über erschließungskosten gerechtfertigt.

So oder so entsteht ein erstmal ein Gewinn, dessen Billigkeit nachgewiesen werden müsste. So zumindest mein Empfinden, was mich aber täuschen kann. Denn die höheren Erschließungskosten müssten ja auch belegt werden.

Wenn der Gewinn beim Netzbetreiber anfällt, dann sind dessen Entgelte durch die Bundesnetzagentur genehmigt.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RuRo

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Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
« Antwort #23 am: 22. Mai 2009, 12:54:07 »
Zitat
Original von Black
Wenn der Gewinn beim Netzbetreiber anfällt, dann sind dessen Entgelte durch die Bundesnetzagentur genehmigt.

Wenn kein Gewinn beim Netzbetreiber anfällt, dann sind dessen Entgelte nicht genehmigt  :rolleyes:

Spaß beiseite - nicht in jedem Fall obliegt die Genehmigung der Bundesnetzagentur, nur der Vollständigkeit halber - siehe § 54 EnWG
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Black

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Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
« Antwort #24 am: 22. Mai 2009, 14:58:07 »
Zitat
Original von RuRo
Spaß beiseite - nicht in jedem Fall obliegt die Genehmigung der Bundesnetzagentur, nur der Vollständigkeit halber - siehe § 54 EnWG

dennoch bedarf jedes Netztentgelt einer Genehmigung gem. § 23 a EnWG einer Regulierungsbehörde. Das kann natürlich auch in die Zuständigkeit einer Landesregulierungsbehörde fallen. In der Praxis zieht das aber trotzdem die BNetzA im Wege der Organleihe an sich.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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