Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Jahresendabrechnung Gas nochmaliger Widerspruch...  (Gelesen 6538 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline O.Martin

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Jahresendabrechnung Gas nochmaliger Widerspruch...
« am: 24. Juni 2005, 14:25:01 »
Hallo.. :-)

Wir haben nun unsere Jahresendabrechung erhalten und ich wollte mich nur nochmals vergewissern, dass unser Schreiben fehlerfrei raus geht.
Wir werden von RWE Westfalen Weser mit Gas beliefert und haben zum 01.10.2004 und zum 01.01.2005 eine Steigerung der Bezugspreise erhalten um 5% und 10%.
Da unsere Preise seit fast 2 Jahren stabil waren, haben wir, guten Willen zeigend, per Musterbrief nur der 2. Erhöhung widersprochen, dieser aber komplett, also keine 2% Sicherheit drauf. <schließlich kriegen doch schon 5% von davor>
Das stellt doch kein Problem da, oder..?!?
Unsere Versorger hat pflichtbewußt geantwortet mit dem üblichen Blabla, aber natürlich die Preise dennoch nach seinen Erhöhungen berechnet.
Wir wollen nun antworten wie folgt..:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihnen mit meinem Schreiben vom 11.02.2005 mitgeteilt, dass ich die Erhöhung der Gaspreise zum 01.01.2005 für unbillig halte nach § 315 BGB und sie ablehne, bis Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung  durch eine nachvollziehbare Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachgewiesen haben.
Dies ist Ihrerseits bis heute nicht erfolgt.
Ich wiederhole hiermit, dass ich die Erhöhung vom 01.01.2005 für unbillig halte nach § 315 BGB, somit halte ich den von Ihnen ausgewiesenen Gesamtbetrag der Jahresrechnung für unbillig nach § 315 BGB.
Ich akzeptiere die Preissteigerung vom 1.01.2005 nicht, sowie alle künftige Preissteigerungen, sofern sie mir nicht die Billigkeit der Preise nachweisen.
Bis dahin zahle ich für den Gasbezug weiter die bisherigen Preise vom 01.10.2004.
Eine entsprechende Berechnung der Jahresendzahlung sowie des neuen Abschlagsbetrages liegt als Anlage bei.
Die Überweisung der entsprechenden Forderung und der neuen Abschläge erfolgt fristgerecht zu den von Ihnen genannten Terminen.
Wie bekannt, ist es Ihnen auf Grund der Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Gasversorgung (§§ 30 ff AVBGasV), sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung nicht gestattet, die Versorgung mit Gas einzustellen. Ich fordere Sie daher vorsorglich auf, von Mahnungen und ggfs. Abschaltandrohungen abzusehen.

Nach allem, was ich hier gelesen habe, müsste das so in Ordnung gehen, oder..?!?

Mit freundlichen Grüssen
O.Martin

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Jahresendabrechnung Gas nochmaliger Widerspruch...
« Antwort #1 am: 24. Juni 2005, 14:37:57 »
@O.Martin

Sehr gut.

Teilen Sie genau mit, welchen Betrag Sie auf die JVA zahlen und welche Beträge auf die Abschläge geleistet werden.

Nicht vergessen mitzuteilen, dass der Versorger nicht zu anderweitigen Verrechnungen nach §§ 366 ff. BGB berechtigt ist.

Auch gegen den Gesamtpreis die Unbilligkeit einwenden und alle weiteren Zahlungen nur noch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle und Rückforderung zahlen.


Verweisen Sie Ihren Versorger auf das Gaspreisurteil des Landgerichts Mannheim vom 16.08.2004 - 24 O 41/04.

Verlangen Sie von Ihrem Versorger eine genaue schriftliche Erläuterung zu den in den Abrechnungen aufgeführten Brennwerten.

Verlangen Sie eine Erklärung darüber, wer entsprechende \"Arbeitsblätter\" herausgibt, woraus sich deren Allgemeinverbindlichkeit ergeben soll, und was es mit dem Inhalt solcher Arbeitsblätter auf sich hat.

Das ist ein sehr spannendes Thema.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline O.Martin

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Jahresendabrechnung Gas nochmaliger Widerspruch...
« Antwort #2 am: 24. Juni 2005, 15:44:33 »
@T.Fricke

Wir haben folgende Abrechnung anhand deren eigenen Mustern erstellt..:

Jahresrechnung

Arbeitspreis

Optimo maxi plus   16.16.2004 – 30.09.2004     3.997kWh   0,033624 €/kWh     134,40 €
   01.10.2004 – 15.06.2005   46.141kWh   0,035124 €/kWh   1620,66 €



Grundpreis

Optimo maxi plus   16.06.2004 – 15.06.2005   365 Tage          144.- € / Jahr          144 €

Rechnungsbetrag   16.06.2004 – 15.06.2005   1899,06 €   16%       303,85 €   2202,91 €
 
Geleistete Abschlagzahlungen   - 1.665,48€   16%     - 266,52€   - 1932,00 €

Rechnungsbetrag 16.06.2004 – 15.06.2005   50.138 kWh naturgas      2202,91 €
Erhaltene Zahlungen               - 1932,00 €

Zwischensumme                   270,91 €
Zuzüglich 1. Abschlag neue Abrechnungsperiode                185,00 €

Somit beträgt die Forderung                455,91 €


Neuer Abschlagsbetrag               185,00 €
(Nettoentgelt 159,48 € zuzüglich 16% Mwst.25,52 €)

<Wird hier aufgrund der Marker merkwürdig dargestellt..>


Wir nehmen seit dem Einwand nicht mehr am Lastschriftverfahren teil, sondern überweisen selber.
Ist der Verrechnungseinwand dennoch nötig..?
Wie sollen wir den Vorbehalt bei jeder Zahlung verdeutlichen oder meinen Sie einen einmaligen Passus dazu in diesem Anschreiben..?
Was hat es mit erwähnten \"Arbeitsblättern\" auf sich..?

Mit freundlichen Grüssen
O.Martin

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Jahresendabrechnung Gas nochmaliger Widerspruch...
« Antwort #3 am: 24. Juni 2005, 16:00:00 »
@O.Martin


Sie müssen bei Überweisungen immer genau angeben, worauf Sie gerade zahlen, damit eine anderweitige Verrechnung ausgeschlossen ist.

Dass alle zukünftigen Zahlungen nur noch unter einem entsprechenden Vorbehalt geleistet werden, muss man nur einmal mitteilen.

Hinsichtlich der Geschichte mit dem Brennwert und den Arbeitsblättern fordern Sie einmal eine schriftliche Erklärung.

Wenn eine solche nicht innerhalb angemessener Frist (14 Tage) kommt, fragen Sie immer wieder schriftlich nach.


Sollte das alles nichts helfen, wenden Sie sich an die Presse, weil zu besorgen stünde, dass es da etwaig etwas zu verbergen gäbe.

Eine einfache und nachvollziehbare Erklärung wird man Ihnen gern geben.

Ich hatte beim größten Thüringer Gasversorgers per E-Mail angefragt, weil auf dessen Preisblatt und in den Presseveröffentlichungen sich ein Hinweis auf ein solches Arbeitsblatt fand.

Eine umgehende Antwort wurde mir in einer Mail des Vertriebschefs zugesagt. Auf eine solche warte ich heute noch. Immer neue Nachfragen brachten nichts.

Nun bin ich aber auch gar kein Kunde dort, sondern wie immer auch naturwissenschaftlich- technisch sehr interessiert und neugierig.

Fragen kostet ja auch nichts. :wink:

Die Kids aus der Sesamstraße weisen immer wieder zurecht darauf hin:

Wer, Wie, Was-
Wieso, Weshalb, Warum -


Wer nicht fragt....



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline O.Martin

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Jahresendabrechnung Gas nochmaliger Widerspruch...
« Antwort #4 am: 24. Juni 2005, 16:25:32 »
@T.Fricke

Ich danke Ihnen vielmals für die schnellen Reaktionen,
Ihre Anmerkungen sind integriert und die Post geht nun Ihren Weg.
Ich muß gestehen, dass ich diese gesamte Angelegenheit mit einer gewissen perfiden Freude betreibe, wenn es dafür sicherlich nicht so recht angebracht ist und der Anlass sicherlich des gebürenen Ernstes verlangt, den ich natürlich dennoch dazu besitze.
Aber irgendwie,... ich glaube, Sie können das \"ein wenig\" nachvollziehen...  :wink:

Mit freundlichen Grüssen
O.Martin

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Jahresendabrechnung Gas nochmaliger Widerspruch...
« Antwort #5 am: 24. Juni 2005, 16:43:09 »
@O.Martin

Das Thema ist spannend, ernst allemal- schließlich geht es um das Geld der Verbraucher, in Summe sogar ganz schön viel.

Aber natürlich ist oft auch ein Augenzwinkern dabei.

Wir können das Thema ja nicht ganz so trocken abhandeln, müssen wir ja auch gar nicht.


Viel Erfolg!

Teilen Sie bitte hier mit, was Ihr Versorger zu den Brennwerten und den Arbeitsblättern schreibt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz