Hallo simonski,
schön, dass sich endlich mal ein \"Absolut neues Mitglied\" mit genau dem passenden Thema im allerersten Beitrag meldet.
Was bedeutet: \"Ich bin mit meinem Vertragsanbieter unzufrieden\"? und \"Wucherfirma\"? - Das sind Allgemeinplätze, wie man Sie hier gelegentlich immer wieder mal nachlesen kann, von Mitgliedern die sich dann, leider, nach 3 Beiträgen nicht mehr melden ...
Also, zu Ihren Fragen:
1. selbstverständlich bezieht sich ein Liefervertrag (in den meisten Fällen) nur auf die Befüllung der Tankanlage des Vertragsanbieters und keinesfalls auf den Betrieb der Heizungsanlage des Mieters. Ihre tatsächliche Situation ist jedoch weitgehend unbekannt, da ausser Ihnen und Ihrem Vermieter, Niemand Ihren Vertrag kennt. Stand - unsicher.
2. das erste Problem entsteht bei der \"Abkopplung\" der Anlage, denn prinzipiell gehört die gesamte Anlage dem Vermieter, ausser, wie in vielen Fällen üblich, der \"Regler\", der häufig Eigentum des Kunden ist sowie die an den Regler folgende Anshlussleitung bis zur Therme. Stand - unsicher.
3. Prinzipiell kann ich also ggf. mein Eigentum von der Anlage entnehmen (sprich den Regler ausbauen) ob das dazu sinnvoller Weise notwendige Schließen des, dem Vermieter gehörenden, Absperrventiles am Tank bereits einen Eigentumsverstoss oder aber eine sinnvolle Gefahrenabwehr darstellt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ergebnis - unsicher.
4. Ebenso prinzipiell könnte rein theoretisch jeder soviele Tanks auf seinem Grundstück verbuddeln oder Aufstellen, wie er lustig ist, leider sprechen jedoch gesetzliche Bestimmungen in den meisten Fällen dagegen. Denn, wenn ich richtig informiert bin, benötigt man zur Schaffung von Lagermöglichkeiten von über 5.000 Litern (in den meisten, wenn nicht allen BuLä) eine spezielle Genehmigung der entsprechenden Behörde! Dabei ist wohl nicht von Bedeutung, ob man diese Möglichkeiten tatsächlich nutzen möchte, sondern lediglich ob die Möglichkeit bestünde, mehr als 5.000 Liter zu lagen. Es ist also mit Nichten so, dass Sie tun können, was Sie wollen - Jedenfalls weder Straf- noch Kostenfrei!
Ich hätte sogar einen zweiten Tank installieren können, da mir zwei Grundstücke nebeneinander gehören, wollte ich aber nicht, wollte den Tank lieber genau an die Stelle, wo der Vorgänger lag. Ein rein optisches, ästhetisches Problem und eine Installation im August 2008 wär mir wohl auch nicht preiswerter geraten als Eine im März/ April 2009 (eher teurer).
Lösung?
1. Vertrag kann man kündigen, sicher.
2. Tank kaufen, kann man auch, sicher.
3. Neuen Tank aufstellen, kann man auch, nur muss man ggf. Abbau der alten Anlage (z.B. bei annonymer Anzeige) in vorgegebener Frist nachweisen. auch sicher.
4. Abbau kann man nur versuchen in eigener Regie, kostengünstiger vorzunehmen, dazu müsste man vom Vermieter eine entsprechende Freigabe erlangen, was von den speziellen Vertragsbedingungen abhängig ist. unsicher.
5. Ein neuer Tank kostet Geld, ganz sicher (Neuer 2,1 t ui mind. 2.065,- € Netto).
6. Die Lieferung, Einlagerung, Installation und Abnahme kosten auch Geld, ebenso sicher (abhängig von den individuellen Voraussetzungen).
7. Es besteht die Hoffnung, durch zukünftige Betankungen, Geld einzusparen und zwar mehr als Kauf, Finanzierung, Anschlus und Wartung gekostet haben, Ergebnis unsicher.
8. Mein alter Lieferant hat mir bei der Abholung überhaupt keine Schwierigkeiten gemacht, er hat mir ein Angebot unterbreitet und es mir aber auch von Anfang an überlassen, die Sache in eigener Regie durchzuführen.
Fazit:
Werfen Sie doch mal etwas Fisch oder Fleisch in die Suppe ...
Aber bitte nur wenn\'s sich lohnt.
In dem Sinne,
Schöne Grüße,
Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai