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Autor Thema: Gerichtlicher Mahnbescheid ohne die Forderung zu bezeichnen  (Gelesen 3012 mal)

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Offline Opa Ete

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Hallo zusammen,
mal was für die Juristen (spez. RR-E-ff) unter uns. Die Avacon verschickt Mahnbescheide ohne Nennung, was man denn schuldet. Bei mir steht sinngemäß \"Forderungen aus Versorgungsleistungen von Gas, Strom und Wasser, laut Mahnung vom x.x.xx\". Jetzt hat man diese Mahnung aber garnicht bekommen. Wasser habe ich auch nie von der Avacon bezogen.
Wie ist das mit der Verjährung, wenn in einem Mahnbescheid nicht mal die Forderung konkretisiert ist? Die könnten genauso gut schreiben \"Herr Schulze schuldet uns 5000€\" - aus fertig - seit wann und warum ist nicht angegeben. Ist so ein unkonkreter Mahnbescheid, in dem das Datum fehlt, seit wann die Schuld besteht für die Verjährung von Bedeutung?
Liebe Grüße Opa Ete

Offline RR-E-ft

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Gerichtlicher Mahnbescheid ohne die Forderung zu bezeichnen
« Antwort #1 am: 02. März 2009, 12:38:00 »
Ein Mahnbescheid hat eine Verjährung hemmende Wirkung laut BGH nur, wenn die Forderung zweifelsfrei individualisiert ist, siehste hier Rn. 39, 44

Offline Opa Ete

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Gerichtlicher Mahnbescheid ohne die Forderung zu bezeichnen
« Antwort #2 am: 02. März 2009, 13:56:08 »
@RR-E-ft

Vielen Dank, gut erklärt.

Offline eislud

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Gerichtlicher Mahnbescheid ohne die Forderung zu bezeichnen
« Antwort #3 am: 02. März 2009, 16:59:33 »
Zitat
Rn. 48
Gleichwohl ist nicht ausgeschlossen, dass dem Beklagten die notwendi-gen Angaben bekannt waren. Zur Individualisierung ausreichende Erkenntnisse können auf Informationen beruhen, die dem Beklagten ohne Hinweis im Mahn-bescheid zur Verfügung standen.
Hat man also beispielsweise nur eine einzige Vertragsbeziehung mit dem Versorger und hat man dazu eine Mahnung erhalten, auch wenn es nicht diejenige mit dem angegebenen Datum ist, dann könnte hier trotzdem eine Verjährung gehemmt worden sein. Unter Umständen könnte der geforderte Betrag auch bereits aus der letzten Jahresrechnung hervorgehen, ohne das man dazu eine Mahnung benötigen würde.

 

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