Thema Falle: wenn man sich unsicher ist, gilt in diesem Fall, sich eines Rechtsbeistandes zu versichern und diesen zu befragen.
Es gibt keine allgemein gültige \"Rechenregel\", die zu einem \"richtigen\" Preis führt. Alles andere ist bereits gesagt, auch die Formulierung der Schreiben ist klar, z.B. immer den Gesamtpreis beanstanden, auch bei einer Preissenkung diesen neuen Preis insgesamt beanstanden.
Wenn der neue Preis vom Versorger NIEDRIGER als im ursprünglichen (Sonder-)Vertrag angesetzt ist, kann man diesen doch akzeptieren (was will man mehr - oder wollen Sie auf dem alten, höheren Preis bestehen, weil nach §307 die Preisanpassungsklausel ungültig ist??), man kann aber auch diesen neuen Preis als ungenügend abgesenkt beanstanden, wenn §315 das bessere, weil für den Fall passende Argument ist UND der Preis tatsächich immer noch höher ist als er nach IHRER MEINUNG sein sollte. Also immer flexibel bleiben.
Es muß doch auch Ihnen klar sein, daß man in Zeiten SINKENDER Rohstoffpreise einen GERINGEREN Betrag entrichten sollte. Wie hoch der sein darf / kann / muß ist jedoch völlig offen und kann immer ERST IN EINEM VERFAHREN vom Gericht endgültig geklärt werden. Das wird immer so bleiben!