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Autor Thema: Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten  (Gelesen 3885 mal)

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Offline Pedro

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« am: 18. Februar 2009, 19:14:51 »
Mehr als 200 Gasfirmen senken Preise.

Für Forummitglieder, die schon lange den Gaspreis kürzen, ist die Meldung zwar erfreulich, aber meistens nach weit vom \'\'eigenen\'\' Gaspreis entfernt. Was machen aber diejenigen Spätkürzer, deren \'\'zuletzt unwidersprochener Preis\'\' aufgrund der nun massiven Senkungen erreicht oder sogar unterschritten wird??

Offline Pedro

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« Antwort #1 am: 19. Februar 2009, 18:47:11 »
Fällt denn keinem im Forum zu meiner  Frage etwas ein ???

Zitat
Was machen aber diejenigen \'\'Spätkürzer\'\', deren \'\'zuletzt unwidersprochener Preis\'\' aufgrund der nun massiven Senkungen erreicht oder sogar unterschritten wird??

Denn immerhin gibt es ja vom Bund der Energieverbraucher Empfehlungen, nur den zuletzt akzeptierten Gaspreis zu zahlen, und davon auch keine \'\'selbstgebastelten Preisreduzierungen \'\' abzusetzen.
Welche der 2 Möglichkeiten sollten gewählt werden: bisherigen Preis (unveränderte Abschlagsraten auch in 2009) weiter zahlen oder den inzwischen niedrigeren Preis des Versorgers?

Offline DieAdmin

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« Antwort #2 am: 19. Februar 2009, 18:54:20 »
@Pedro,

meinen Einwand dort: Mehr als 200 Gasfirmen senken Preise

Zitat
Original von Evitel2004
...
@Pedro,

Sie sollten vielleicht für Ihre Frage in den Grundsatzfragen einen extra-Thread aufmachen.

haben Sie wohl etwas überlesen.

Denn das Ihre Frage untergeht, dachte ich mir, und passt ja eigentlich eher in die Grundsatzfragen.

Daher hab ich Ihre Postings herausgelöst.

Zur Frage selbst: Ich würde sagen, dass es abhängig ist, wie alt der Vertrag selbst ist, auf den man seinen Widerspruch aufbaut. Wobei überhaupt nun vielleicht die Vertragssituation geklärt werden sollte.

Auch ein Gedanke: dass bei den Spätkürzern die Schmerzgrenze höher war. Und nun wurde diese unterschritten.

Offline Pedro

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« Antwort #3 am: 19. Februar 2009, 19:42:10 »
@Evitel2004
sorry, ich hatte Ihre letzte Zeile des langen Postings übersehen, gelobe Besserung!.
Aber die Frage stellt sich unabhängig vom Alter des Vertrages z.B. bei Gaskunden, die erst mit dem Widerspruch und Preiskürzungen z.B in 2007 (Widerspruch gegen Jahresabrechnung 2007 \'\'aus Billigkeitsgründen\'\' nach § 315 BGB) begonnen haben. Inzwischen ist der Preis bis Ende März 2009  um rd. 25 % gestiegen. Die \'\'ölpreisgetriebenen\'\' Preissenkungen in 2009 werden also diesen Kundenkreis treffen.
Falls allerdings der Widerspruch nun aufgrund eines möglichen/vermuteten Sondervertrages mit ungültiger Preisformel auf eine völlig neue Basis gestellt wird (§§ 305, 307 BGB), könnte das Vertragsalter schon eine Rolle spielen. Aber auch hier stellt sich die Frage, auf welche Höhe die Vorauszahlungen für 2009  gekürzt werden sollen.
Sachdienliche Stellungnahmen/Erfahrungen werden gern entgegen genommen ;).

Offline Thomas S.

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« Antwort #4 am: 20. Februar 2009, 17:43:46 »
Nun, jede neue Situation erfordert eine Neubewertung.

Ist der aktuelle Preis niedriger als der selbst gekürzte, hat man möglicherweise vorher immer noch zuviel bezahlt...

Dennoch kann man doch jederzeit seinen Preis selber anpassen (das gilt in beide Richtungen), wenn die Preisanpassung nicht weit genug geht, oder auch einen neuen Vertrag abschließen, wenn man mit den neuen Preisen einverstanden ist.

Insofern verstehe ich Ihre Frage nicht wirklich: man ist doch jederzeit frei in seiner eigenen Entscheidung, etwas zu unternehmen.

Oder anders ausgedrückt: auch in dieser Situation wird niemand einen \"richtigen\" Preis nennen können...

Offline Pedro

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« Antwort #5 am: 21. Februar 2009, 19:09:24 »
@Thomas S.:

Zitat
Dennoch kann man doch jederzeit seinen Preis selber anpassen (das gilt in beide Richtungen), wenn die Preisanpassung nicht weit genug geht, oder auch einen neuen Vertrag abschließen, wenn man mit den neuen Preisen einverstanden ist.

Diese Antwort überzeugt mich nicht und ist wohl auch kritisch zu sehen. Wenn man in den vergangenen Jahren  einer Preiserhöhung widersprochen hat (z.B. aus der Grund- und Ersatzversorgung oder in einem Sondervertrag mit ungültiger Preisanpassung), sollte man wohl nicht \'\'einen neuen Vertrag\'\' abschließen.
Auch gebe ich die folgende Auskunft aus \'\'Häufig gestellte Fragen\'\' zur Überlegung. Hiernach - und so war die bisherige Verfahrensweise -  widersprach man einem Gesamtpreis (Arbeitspreis + Grundgebühr) und blieb bei den Folgezahlungen in dieser Höhe. Da der Preis stets nach oben ging, spielte das von mir aufgeworfene Problem keine Rolle. Bei den nun stark sinkenden Preisen kann das aber sehr wohl  bei \'\'Spätkürzern\'\' der Fall sein.
Hier der Auszug aus  \'\'Häufig gestellte Fragen\'\':
Auf welchen Betrag soll ich meine Rechnung kürzen?
Risikoarm ist die Kürzung auf das zuletzt im Rahmen einer Abrechnung ohne Widerspruch und ohne Durchführung einer Rechnungskorrektur akzeptierte Preisniveau.

Offline Thomas S.

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« Antwort #6 am: 21. Februar 2009, 19:41:12 »
Ich sprach von MÖGLICHKEITEN, nicht mehr.

Und das Risiko einer Klage ist stets vorhanden, egal welchen Preis man zahlt. So gibt es auch durchaus Verweigerer, die seit ihrem Widerspruch GAR NICHTS ZAHLEN und einer Klage in Ruhe entgegensehen.

Einfache Gegenfrage: wollen Sie ggf. einen höheren Preis zahlen als der Versorger verlangt, nur weil Sie an einem wie auch immer zustande gekommenen \"alten Preis\" festhalten wollen, den Sie mal als \"irgenwie gerechtfertigt angesehen und gezahlt haben?

Wenn Sie nicht überzeugt sind, stört mich das nicht im mindesten...

Offline userD0009

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« Antwort #7 am: 21. Februar 2009, 20:13:46 »
Die hier beschriebene Situation macht deutlich, warum die vom VIII. Zivilsenat des BGH hervorgebrachte \"Sockelpreisbildung\" (eigentlich) nicht haltbar ist.

Für Kunden in der Grundversorgung:

Auch den neuen Preis als insgesamt unbillig rügen und den Nachweis der Billigkeit fordern.
Die Preissenkung könnte ja nicht ausreichend sein.

Anmerkung:
Nach meiner Meinung müsste gelten, dass würde man die Idee des \"Preissockels\" fortsetzen, dann wäre nun der niedrigere Preis zwischen Kunde und Versorger vereinbart(diesen Preis hat der Versorger ja selbst angeboten, und der Kunde angenommen), d.h. sollte der Preis in Zukunft wieder steigen, könnte man auf dem niedrigeren Preisniveau verharren.

Grüße
belkin

Offline Thomas S.

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« Antwort #8 am: 21. Februar 2009, 20:38:35 »
Dieser \"Preissockel\" ist NATÜRLICH gar nicht vorhanden, auch wenn der BGH ihn irgendwie gesichtet haben will.

Der Preissockel widerspricht der Grundlage, daß ein Preis, der von einem Unternehmen (hier vom Versorger) für seine Produkte gefordert wird, immer und ständig aus allen Kostenbestandteilen (und anderen Einflüssen wie z.B. Margen) völlig neu kalkuliert wird - und nicht etwa eine Kalkulation nur aus einem gesondert zu betrachtendem Einzelbestandteil neu berechnet wird.

Ein Unternehmen, das so vorgehen würde, würde Gefahr laufen, weglaufende Kostenentwicklungen gar nicht zu bemerken.

Das Urteil des BGH ist so etwas von weltfremd, das es geradezu grotesk wirkt - gerade auch jetzt vor dem Hintergrund der abstürzenden Rohstoffpreise. Mit dieser Entwicklung hat der BGH sicherlich nicht gerechnet. Innerhalb kürzester Zeit ist der \"Preissockel\" zusammengebrochen...

Offline Pedro

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« Antwort #9 am: 21. Februar 2009, 20:45:17 »
@Thomas S.: Sie sprechen von \'\'Möglichkeiten\'\'.
Ich dagegen von den Informationen des BdEV hier auf der Homepage, eigenen Erfahrungen im Umfeld und dem von @ Belkin (danke) genannten Preissockel, der bisher ganz oben auf der Fahne stand.
Vielleicht ist diese Diskussion es wert, die Infos unter \'\'Oft gestellte Fragen\'\'  kurzfristig entsprechend zu ergänzen und Klarheit für Betroffene zu schaffen. Es handelt sich nämlich nicht um eine theoretische Frage, sondern betrifft einige Gaspreis-Widersprüchler, die ggf. bei geringen Verfahresfehlern in eine Falle laufen. Ich denke, das sollten wir gemeinsam versuchen zu vermeiden.
Zusatz auf Ihren neuen Beitrag: Die Erfahrungen aus, wie Sie es nennen,  \'\'weltfremden Urteilen\'\' insbesondere wenn sie höchstrichterlich sind, waren für uns Kunden nicht immer gut. Gerichte unterer Instanzen nehmen gern darauf Bezug, was zu diesem Thema durchaus passieren könnte.

Offline Thomas S.

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Der gesenkte Gaspreise unterschreitet den gekürzten
« Antwort #10 am: 21. Februar 2009, 21:01:14 »
Thema Falle: wenn man sich unsicher ist, gilt in diesem Fall, sich eines Rechtsbeistandes zu versichern und diesen zu befragen.

Es gibt keine allgemein gültige \"Rechenregel\", die zu einem \"richtigen\" Preis führt. Alles andere ist bereits gesagt, auch die Formulierung der Schreiben ist klar, z.B. immer den Gesamtpreis beanstanden, auch bei einer Preissenkung diesen neuen Preis insgesamt beanstanden.

Wenn der neue Preis vom Versorger NIEDRIGER als im ursprünglichen (Sonder-)Vertrag angesetzt ist, kann man diesen doch akzeptieren (was will man mehr - oder wollen Sie auf dem alten, höheren Preis bestehen, weil nach §307 die Preisanpassungsklausel ungültig ist??), man kann aber auch diesen neuen Preis als ungenügend abgesenkt beanstanden, wenn §315 das bessere, weil für den Fall passende Argument ist UND der Preis tatsächich immer noch höher ist als er nach IHRER MEINUNG sein sollte. Also immer flexibel bleiben.

Es muß doch auch Ihnen klar sein, daß man in Zeiten SINKENDER Rohstoffpreise einen GERINGEREN Betrag entrichten sollte. Wie hoch der sein darf / kann / muß ist jedoch völlig offen und kann immer ERST IN EINEM VERFAHREN vom Gericht endgültig geklärt werden. Das wird immer so bleiben!

 

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