Gegen die Berufungsentscheidungen des LG Oldenburg wurde die Revision zugelassen und von den Klägern (Kunden) eingelegt.
Gegen das Urteil des OLG Oldenburg vom 05.09.2008 wurde durch EWE Revision zum BGH eingelegt.
Der BGH wird in mehreren dort anhängigen Verfahren zu klären haben, ob die Gaspreiserhöhungen der EWE gegenüber ihren Sonderabkommen- Kunden wirksam waren.
Insoweit sollte man ggf. mit dem Unternehmen vereinbaren, neu anhängige Verfahren, welche sich mit den gleichen Fragen befassen, bis zum Vorliegen der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ruhend zu stellen.