Im Auftragsformular für das Nachfolgestromprodukt E.ON WärmeStrom Sicher & Fair steht unter den Punkt Auftragserteilung, Wiederrufsbelehrung, Datenschutz und Bonitätsprüfung folgenes:
.... Ergänzend gelten die beigefügten Stromgrundversorgungsverordnung vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung sowei die ebenfalls beifgefügten Ergänzenden Bedingungen der E.ON Bayern Vertriebs GmbH zur Strom GVV vom 11.1.2008, soweit sie den Reglungen des Vertrages sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen E-ONn WärmeStrom Sicher & FAdier nicht widersprechen. ...
In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für ....
steht unter Teil 2: Versorgung §4 Bedarfdeckung:
Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elektrizitätslieferungen des Grundversorgers zu decken.
Hier stellt sich die Frage, ob der Energieverbraucher der Haushaltsstrom und Heizstrom bezieht, unterschiedliche Anbieter für Haushaltsstrom und Heizstrom dann haben kann.
Mit diesen Regelung könnten dann kein Anbieterwechsel möglich sein.