Hallo Reichelt,
auch bei E.ON Bayern werden die Preise für NT und HT um ca. 19,7 bzw. 27,7 % erhöht. Seit 2001 um 75 % bzw. 70 %. Ich bezahle seit 4 Jahren den Preisstand 2004 um habe jede Preiserhöhung und die Einzugsermächtigung widerrufen.
Mit der Preisänderungen für meinen bisherigen Tarif PowerTherm wird als Nachfolgestromprodukt ein neuer Tarif angeboten. Die neuen Preise vom alten Tarif entsprechen den neue Tarif. Für den Haushaltstrom habe ich schon vor längerer Zeit den Anbieter gewechselt.
Im Auftragsformular für das Nachfolgestromprodukt E.ON WärmeStrom Sicher & Fair steht unter den Punkt Auftragserteilung, Wiederrufsbelehrung, Datenschutz und Bonitätsprüfung Folgendes:
.... Ergänzend gelten die beigefügten Stromgrundversorgungsverordnung vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung sowei die ebenfalls beifgefügten Ergänzenden Bedingungen der E.ON Bayern Vertriebs GmbH zur Strom GVV vom 11.1.2008, soweit sie den Reglungen des Vertrages sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen E-ON WärmeStrom Sicher & FAdier nicht widersprechen. ...
In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für ....
steht unter Teil 2: Versorgung §4 Bedarfdeckung:
Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elektrizitätslieferungen des Grundversorgers zu decken.
Hier stellt sich die Frage, ob der Energieverbraucher der Haushaltsstrom und Heizstrom bezieht, unterschiedliche Anbieter für Haushaltsstrom und Heizstrom dann haben kann.
Mit diesen Regelung könnten dann kein Anbieterwechsel möglich sein.
O.g. Ausführungen habe ich an das Bundeskartallamt gegeben. Hierzu liegt mir auch schon eine Rückantwort vor. Anbei div. Auszüge:
... kann Ihnen mitteilen, dass wir in den letzten Wochen eine Fülle von Schreiben von Menschen haben, die das gleiche Problem wie Sie haben.
... einzelne Anbieter bieten keinen ermäßigten Nachtstromtarif mehr an.
...wir haben deshalb begonnen, uns intensiv mit dem Thema Heizstrom zu beschäftigen.
... Wir sind uns bewusst, dass hier Handlungsbedarf besteht und werden deshalb, soweit es kartellrechtlich uns möglich ist, tätig werden.
PS: Kann mir jemand sagen, ob in einem Beiträge auch Anlagen eingefügt werden können (doc. pdf, xls, etc.).