Hallo dauitsch,
zuerst stellt sich die Frage, ob Sie Sondervertragskunde oder Tarifkunde sind.
Sondervertragskunden sollten unbedingt die
heutige Entscheidung des OLG Bremen und die näheren Umstände genauer betrachten.
Eine rationale Antwort zum Thema \"lohnt sich der Einspruch und Aufwand für 8 Euro pro Jahr\". Als Einzelkämpfer; Nein.
Es geht bei den Energiepreisen aber darum, dass es die große Masse macht. X Mio Kunden, die jährlich nur 8 Euro mehr zahlen, dann ist das für die EVU doch schon eine nettes Sümmchen an leichtverdienten Zusatzeinnahmen.
Und daher lohnt sich der Widerstand gegen überteuerte Energiepreise!
Falls Sie Tarifkunde sind, dann sollten Sie unbedingt auch dem gesenkten Gaspreis widersprechen. Also Ihren Widerspruch erneuern. Denn Sie rügen die Höhe des Gesamtpreises, und auch der könnte in der von Ihnen unter Vorbehalt weitergezahlten Höhe noch überteuert sein.
Also Musterschreiben erneut senden und \"Preiserhöhung\" durch \"Preisänderung\" ersetzen.
In welchem Verhältnis stehen denn die EnBW und die GvS in Ihrem Fall?
Sind sie umgezogen oder gab es eine Übernahme/Neugründung?
Die Prozesskosten(Anwalt- und Gerichtskosten) zahlt die unterlegene Partei.
Grüße
belkin