Das war doch zu erwarten, dass die Versorger jetzt unter medienwirksamen TamTam um ein paar Prozentchen die Preise senken (schliesslich hat man sich als Puffer noch in den letzten zwei/drei Monaten eine ungerechtfertigte Erhöhung genehmigt; da fällt es jetzt doch leichter.
Und vor dem Einand auf Unbilligkeit unbedingt prüfen, ob überhaupt eine gültige Preisanpassungsklausel (nach §305 ff BGB) besteht; bei Sondervertragskunden ist das in den seltensten Fällen so.