Die E.ON Avacon zahlt und nichts ist gut!Nun beginnt die E.ON Avacon damit an einen Teil Ihrer Stromkunden mit Akzent-Vertrag zuviel gezahltes Geld zurückzuerstatten und viele sind der Meinung damit ist alles gut.
Die Energieverbraucher Wendland sagen nichts ist gut!
Wir sind der Überzeugung, dass die Avacon bewusst den Weg gegangen ist, die Rückerstattung von sich aus anzubieten und es nicht, wie viele glauben, ein Betriebsfehler war. Es geht der Avacon darum schlimmeres zu verhindern. Zu verhindern, eine Klage auf Rückerstattung zu verlieren. Wichtiger scheint aber zu sein, zu verhindern, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass es noch weitere Verträge gibt, in der die in Rede stehende Vertragsanpassungsklausel angewendet wurde.
Von der E.ON Avacon wird behauptet, dass nur die Akzentverträge bis Anfang 2000 betroffen sind. Es ist davon auszugehen, dass die E.ON Avacon ihre Verträge kennt und deshalb weiß, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht!
Im Jahre 2000 wurde von der E.ON Avacon für Privatkunden der Stromvertrag Akzent2000 eingeführt, mit der gleichen Preisanpassungsklausel. Es liegt ein Vertrag vor, mit Eingangsdatum bei der Avacon vom 29. 05. 2000. Die Behauptung der E.ON Avacon, dass diese Klausel bei Akzentverträgen nur bis Anfang 2000 und nur in der ersten Fassung des Akzentvertrages verwendet wurde, entspricht nachweislich nicht der Wahrheit!
Für Gewerbekunden inklusive der Landwirtschaft wurde 1999 der Tarif Akkont eingeführt. Dieser Vertrag hat auch diese Preisanpassungsklausel. Der E.ON Avacon ist dieser Fehler später wohl aufgefallen, wie sonst ist es zu erklären, dass die Akkontverträge ohne Mitteilung an die Kunden still und heimlich in Akzentverträge umbenannt wurden. Um es genau zu sagen weder wurden die Akkontverträge fristgerecht gekündigt, noch erfolgte eine Änderungskündigung, und es gab auch keine neue Klausel.
Die E.ON Avacon muss sich fragen lassen, wie sie die Kunden mit diesen Verträgen jetzt behandeln will. Wir stellen aber auch die Frage an die Kommunen und Ihre Vertreter, die Miteigentümer der E.ON Avacon sind, wie lange sie diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Alle betroffenen Kunden sollten umgehend ihren Anspruch auf Rückzahlung gegenüber der E.ON Avacon geltend machen. Weiter Informationen gibt es auf der Internetseite der
http://www.energieverbraucher-wendland.de oder unter der Telefonnummer 03212-1014653