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Was tun, wenn man die hohen Gaspreise nicht zahlen will? Die ständig angeführte Öl-Gaspreis-Koppelung sei eine bewusste Irreführung der Konsumenten, kritisiert der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Henn von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. Und häufig rechtlich unzulässig. Verbraucher sollten daher ruhig Widerspruch gegen die Teuerungsankündigung ihres Gasversorgers einlegen. Grundlage für alle mit einem Gasversorger abgeschlossenen Lieferungsverträge sei das allgemeine Privatrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, erläutert Henn.
Coesfeld. Die schlechte Nachricht: Rechtzeitig im Winter steigen die Gaspreise. Die Stadtwerke heben den Arbeitspreis am 1. Januar 2009 um rund 0,4 Cent pro Kilowattstunde an. Die gute Nachricht: Sie fallen voraussichtlich wieder. Die Stadtwerke stellen im Gespräch mit unserer Zeitung günstigere Preise im Frühjahr in Aussicht. „Aller Voraussicht nach können wir zum 1. April die Preise senken“, so Geschäftsführer Hans-Ullrich Schneider. „Möglicherweise liegen sie dann sogar unter dem jetzigen Niveau.“ Der Grund für die Prognose ist die Koppelung des Erdgaspreises an den Ölpreis, der derzeit fällt. Warum der Gaspreis dann im Januar angehoben wird? Der örtliche Energieversorger verweist auf die zeitliche Verzögerung bei der Ölpreisbindung. „Der Gaspreis spiegelt zeitversetzt erst einige Monate später das Verhalten des Ölpreises wider“, erläutert Schneider. ... „In Köln hat der lokale Versorger angekündigt, die Preise zum Jahreswechsel zu senken.
Ihr Instrument zur Optimierung des Gaspreises.Fix- oder Formelpreis? Eine wichtige Frage für jedes Unternehmen, das seinen Gasbezugspreis vor dem Hintergrund eigener Markterwartungen optimal gestalten möchte. Aber wie verträgt sich das mit einem klassischen Liefervertrag, der wesentliche Risiken der Gasversorgung absichert?Bei uns gut. Denn dafür gibt es jetzt das neue Instrument „Flexible Festpreise“, das sich mit vielen E.ON Ruhrgas-Gaslieferungsverträgen kombinieren lässt. Es bietet Ihnen die Freiheit, flexibel zu entscheiden, welches Preismodell Sie auf Ihre Gaslieferung oder Teile davon anwenden wollen.Das Prinzip ist einfach: Bei der Markteinschätzung „Preise steigen“ vereinbaren Sie mit uns einen Fixpreis, der Sie von der weiteren Entwicklung der Gaspreise freistellt. Vermuten Sie jedoch, dass die Gaspreise ölpreisgetrieben sinken werden, wählen Sie eine ölpreisindizierte Formel, die Sie an der zukünftigen Entwicklung der Ölpreise partizipieren lässt. Unser professionelles Kompetenzteam nimmt Ihre Aufträge jederzeit gerne entgegen.Die Vorteile auf einen Blick:Absicherung gegen ölpreisindizierte Preissteigerungen durch Wechsel in „Fixpreis“An ölpreisindizierten Preissenkungen teilhaben durch „Formelpreis“Freiheit, das Preismodell flexibel zu wählen und im Zeitverlauf anzupassenPreis-Indikationen über E.ON Ruhrgas- Partnerportal individuell abrufbarOhne besonderen Aufwand in vielfältige Beschaffungslösungen integrierbar
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