Liebe Mitstreiter,
ich werde von EGS seit 16 Jahren beliefert und nach Sonderpreisregelung (die später in Klassik umbenannt wurde) abgerechnet mit Vermerk, dass ich je nach Gasverbrauch automatisch in die günstigere Tarifart eingestuft würde, was aber nie zum Tragen kam, weil mein Verbrauch permanent hoch ist.
Ich sehe mich daher als Sondervertragskunde, auf der Grundlage der AVBGasV von 1979, so wurde mir damals mitgeteilt, keine extra Preisanpassungsklausel oder zusätzlichen Vereinbarungen.
Schätze ich das richtig ein?
Welche Konsequenzen hat das für meinen Widerspruch im Vergleich zu Tarifkunden?
Beim Rechtsstreit mit dem Versorger RWE fand ich folgende Formulierung:
\"Das Gericht befand aber, \"das wirksame Preisanpassungsklauseln im Kleingedruckten erforderlich seien, die in vielen Fällen jedoch fehlen.
Die damals geltende Rechtsverordnung (AVB Gas) könne das Unternehmen nicht als Grundlage für Preisänderungen heranziehen.\"
Gibt es konkrete Urteile, an denen ich mich in meinem speziellen Fall orientieren könnte?
Vielen Dank für jede Antwort, bin heute schon stundenlang im Forum unterwegs!
Gruß
Erupa