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Autor Thema: Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel  (Gelesen 5316 mal)

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Offline Erupa

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Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel
« am: 24. Juni 2008, 11:43:04 »
Liebe Mitstreiter,

ich werde von EGS seit 16 Jahren beliefert und nach Sonderpreisregelung (die später in Klassik umbenannt wurde) abgerechnet mit Vermerk, dass ich je nach Gasverbrauch automatisch in die günstigere Tarifart eingestuft würde, was aber nie zum Tragen kam, weil mein Verbrauch permanent hoch ist.
Ich sehe mich daher als Sondervertragskunde, auf der Grundlage der AVBGasV von 1979, so wurde mir damals mitgeteilt, keine extra Preisanpassungsklausel oder zusätzlichen Vereinbarungen.

Schätze ich das richtig ein?
Welche Konsequenzen hat das für meinen Widerspruch im Vergleich zu Tarifkunden?

Beim Rechtsstreit mit dem Versorger RWE fand ich folgende Formulierung:

\"Das Gericht befand aber, \"das wirksame Preisanpassungsklauseln im Kleingedruckten erforderlich seien, die in vielen Fällen jedoch fehlen.
Die damals geltende Rechtsverordnung (AVB Gas) könne das Unternehmen nicht als Grundlage für Preisänderungen heranziehen.\"

Gibt es konkrete Urteile, an denen ich mich in meinem speziellen Fall orientieren könnte?

Vielen Dank für jede Antwort, bin heute schon stundenlang im Forum unterwegs!

Gruß
Erupa

Offline Cremer

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Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel
« Antwort #1 am: 24. Juni 2008, 11:55:20 »
@Erupa,

wie hoch ist denn die jährlich bezogene kWh-Gasmenge?
MFG
Gerd Cremer
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Offline kamaraba

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Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel
« Antwort #2 am: 24. Juni 2008, 12:02:34 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Erupa

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Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel
« Antwort #3 am: 24. Juni 2008, 12:25:01 »
@ Cremer

Zwischen 50 und 60000 kWh

@ kamaraba

Danke! Mach mich gleich ans Durcharbeiten!
Nach dem ersten Eintrag sähe es ja so aus, als wären die alten Preise somit festehend ...

Offline Erupa

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Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel
« Antwort #4 am: 25. Juni 2008, 08:10:53 »
Da es keine anderen Vereinbarungen gibt als die AVBGasV, könnte EGS nicht auf
§1 (2) verweisen: Kunde im Sinne dieser Verordnung ist der Tarifkunde? Damit wäre doch der Sondervertragskunde zumindest recht strittig.

Lässt sich pauschal aus dem bisherigen Verlauf sagen, ob die Chancen für Sonderkunden oder für Tarifkunden besser sind?

Danke!

Offline Cremer

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Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel
« Antwort #5 am: 25. Juni 2008, 10:45:36 »
@Erupa,

Zur Klarstellung:

Sie hatten seinerzeit keine weiteren oder ähnliches wie \"Besondere Vertragsbedingungen\" zum Vertrag/Sondervertrag erhalten?

Es könnte sich sonst ggf. aus diesen Bedingungen eine \"Preiserhöhungsberechtigung\" ableiten.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Erupa

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Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel
« Antwort #6 am: 25. Juni 2008, 11:36:51 »
@ Cremer

Nein, außer der AVBGasV, gab es keinerlei zusätzliche Vereinbarungen. Unterschrieben habe ich auch nichts.

Offline RR-E-ft

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Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel
« Antwort #7 am: 25. Juni 2008, 11:43:21 »
@Erupa

Mit einem Jahresverbrauch zwischen 50.000 kWh und 60.000 kWh war man Sondervertragskunde. In einen solchen konnten die Bedingungen der AVBGasV einbezogen werden, wenn sie dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt waren und dieser bei Vertragsabschluss mit der Einbeziehung einverstanden war. Indes hat der Kartellsenat des BGH im Urteil vom 29.04.2008 festgestellt, dass sich aus § 4 AVBGasV kein Preisänderungsrecht hinsichtlich vereinbarter Erdgas- Sonderpreise ergibt, in einem Gas- Sondervertrag die Preisänderungsklauseln der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB unterliegen. Es müssten zumindest die Termine möglicher Preisänderungen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststehen und im Vertrag angegeben sein. Schon diesem Erfordernis ist sicher nicht Rechnung getragen. Das LG Chemnitz wertete die Sonderabkommen S I hingegen als normale Tarifkundenverträge. Darüber geht der Streit im Berufungsverfahren weiter.

Offline Erupa

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Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel
« Antwort #8 am: 25. Juni 2008, 12:14:40 »
@ RR-E-ft

Ursprünglich hieß es laut Preisblatt nur „Sonderpreisregelung“ neben „Allgemeinen Tarifen“. Später wurde dieses Angebot dann unterteilt und ich nach Sonderpreisregelung I abgerechnet.
Vielen Dank!

 

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