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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Nia am 29. Oktober 2024, 12:43:35 »der Nachbar habe einen Miettank derselben Firma, wo sie einen Eigentumstank gekauft haben.
Ja, aber das ist nicht außergewöhnlich, hier haben so gut wie alle Flüssiggasnutzer Tanks von dieser Firma (die sowohl verschiedene Mietmodelle anbietet als auch Tanks verkauft). Den Namen möchte ich an dieser Stelle nicht nennen. Es ist aber eine bekannte Firma.
Der Tank ist definitiv mein Eigentum.
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Wenn jemand ihr Grundstück betritt und dort eine Arbeit erledigt, die sie nicht beauftragt haben, dann brauchen sie die gestellte Rechnung auch nicht zu bezahlen!
Das ist mir bewusst.
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Wenn sie diese Rechnung nicht bezahlen, dann wird sich sicherlich jemand melden, der den Betrag einfordert. Also bleiben sie erst einmal gelassen und lassen die andere Seite handeln.
Die Firma, die mir den Tank verkauft hat, hat bereits eine Rechnung geschickt (und sogar gemahnt). Die Firma, deren Mitarbeiter den Tank geprüft hat, war von ersterer beauftragt worden. Deshalb wusste der Mitarbeiter nichts über den Anlass der Prüfung.
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Frage: woher wissen sie, dass der in Rechnung gestellte Preis in Ordnung geht?
Wer einen eigene Tank hat (Eigentum) und bei einem freien Händler tankt, dem wird diese Prüfung in aller Regel KOSTENLOS Serviceleitstung gemacht.
Ich habe bei einigen Firmen nachgeschaut, keine davon bietet es kostenlos an. Die Preise sind in etwa gleich oder sogar höher (teils wirklich unverschämt hoch, so dass ich die Prüfung wohl lieber bei der Heizungswartung mit erledigen lasse, das geht auch).
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Sind sie sicher, dass sie einen Tank gekauft haben und nicht einen Mietkauf unterschrieben haben?
Ganz sicher.
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Liegt das Tankprüfbuch bei ihnen zu Hause?
Es gab bisher noch keine Prüfung, der Tank ist erst 2 Jahre alt. Das neue Prüfprotokoll habe ich jetzt.
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So wie sie die Dinge schildern, ist das alles sehr seltsam.
Vielleicht hat man sich nur vertan und will es nicht zugeben. Ich warte nun zunächst die Antwort ab. Ich ziehe in Erwägung, die Rechnung zu bezahlen, wenn die Angelegenheit vorher zu meiner Zufriedenheit aufgeklärt wird.
(Wobei ich auf die Erklärung wirklich gespannt bin, man kann ja auch nicht irrtümlich von einem Mietverhältnis ausgegangen sein, denn dann hätte man mir die Prüfung nicht in Rechnung gestellt. Es ergibt alles wenig Sinn.).