Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON edis => Thema gestartet von: Christian Guhl am 17. Juli 2008, 19:29:09

Titel: Ungültige Preisanpassungsklausel
Beitrag von: Christian Guhl am 17. Juli 2008, 19:29:09
Eon-Avacon hat zugegeben, dass die Preisanpassungsklausel im Stromvertrag \"Akzent\" nicht zu Preiserhöhungen berechtigt und die Stromrechnungen der zurückliegenden Jahre korrigiert. Da ich vermute, dass alle Eon-Regionalgesellschaften ähnliche Verträge haben, solltet ihr mal prüfen ob dies auch für euch zutrifft. Die Klausel bei Eon-Avacon lautet : \"Sollten nach Vertragsabschluß erlassene oder geänderte Gesetze die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung oder die Abgabe von Elektrizität unmittelbar oder mittelbar verteuert wird, so erhöhen sich die vertraglichen Strompreise entsprechend und von dem Zeitpunkt an, an dem die Verteuerung in Kraft tritt.
Titel: Ungültige Preisanpassungsklausel
Beitrag von: Christian Guhl am 24. Juli 2008, 18:47:01
Hab ichs doch geahnt. Ich habe heute erfahren, das auch Eon-Edis die Klausel wortgleich in NT-Verträgen (vielleicht auch in anderen)verwendet.Also, worauf wartet ihr Edis-Kunden noch.
Wenn sich einer bei mir meldet, kann ich das Schreiben, in dem Eon-Avacon zugibt, das die Klausel unwirksam ist, zuschicken. Edis könnte ja mal um Stellungnahme gebeten werden.