Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ESB - Erdgas Südbayern => Thema gestartet von: noedl am 16. Juli 2008, 15:06:16

Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: noedl am 16. Juli 2008, 15:06:16
Hallo zusammen,

...wenig los in diesem Forum in der letzten Zeit! Folgender Stand der Dinge bei mir mit der Bitte um hilfreiche Antworten bzw. Bemerkungen.

I. aktuelle Jahresabrechnung
Trotz ungekündigtem \"Sondervertrag\" ESB-Multi seit 2002 stuft mich ESB trotz mehrerer Widersprüche meinerseits in den GV-Tarif ein. Die Nachzahlung beträgt lt. ESB-Berechnung knapp 1000 Euro. Wieder widersprechen? Wieder Rechnung kürzen lt. letztem unwidersprochenem Preis? Wieder Hinweis auf ungekündigten \"Sondervertrag\"?

II. angekündigte Preiserhöhung ab 1.9.
Die Energiepreise steigen weiter drastisch an. Natürlich unterstelle ich auch ESB, dass die Erhöhung auch diesesmal der Profitmaximierung dient und die erhöhten Bezugskosten nicht diese Steigerung alleine ausmachen. Wenn ich auch dieser Erhöhung widerspreche summiert sich der zurückbehaltene Betrag langsam aber sicher in Richtung 2000 Euro - macht es denn überhaupt noch Sinn zu widersprechen?

III. Schreiben von ESB \"Rechtmäßigkeit der Preisänderungen\"
ESB schickt mir zwei Gerichtsentscheidungen mit dem Hinweis auf die offenen Forderungen sowie dem Hinweis, die Zahlung endlich zu leisten. In der Anlage folgende Urteile: LG München I AZ27O1002/06 vom 23.5.2008 sowie AG Eggenfelden AZ3C829/07 vom 18.06.2008...wer kennt sich mit der Bedeutung dieser Urteile aus bzw. sind diese wirklich auch für andere Kunden/Verweigerer  relevant?

IV. falsche Abrechnung, Zinsen
in früheren Beiträgen hieß es immer, dass die Schuldner keine Zinsen zu zahlen haben, wenn sie der Zahlungsaufforderung zustimmen bzw. ihren Widerspruch zurücknehmen. ESB verlangt im aktuellen Schreiben von mir Verzugszinsen in beträchtlicher Höhe. Muss ich diese ggf. bezahlen oder soll ich mich erst verklagen lassen? Auch verrechnet ESB trotz Aufrechnungsverbot die Abschlagszahlungen mit der aktuellen Forderung, was tun?

V. und die weiteren Aussichten?
scheinbar lässt sich die Mehrheit der Bevölkerung von der Energiewirtschaft die Preise diktieren und schluckt diese ohne Widerspruch. Dies führt auch dazu, dass die Leute, die sich zu wehren versuchen einen denkbar schlechten Stand haben. Meiner Meinung nach sieht es derzeit so aus, als ob einer nach dem anderen einknicken würde, zumal sich ein Rechtstreit ganz schön in die Länge ziehen kann. Macht es denn überhaupt noch Sinn, irgendeiner Abrechnung oder Preiserhöhung  zu widersprechen? Bis jetzt hat wohl noch kein Kunde vor Gericht gesiegt, oder?

Danke und Gruss. Noedl.
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: winnitu am 16. Juli 2008, 16:26:48
Hallo Mitstreiter,

auch ich habe heute von der ESB ein Briefchen bekommen:
„Wir setzten Sie heute davon in Kenntnis, dass die Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit der Preisänderungen der ESB bestätigt hat.“
Sie beziehen sich auf 2 Urteile:
1)   Landgericht München I auf Grundlage des Urteils des BGH vom 13.6.07, Urteil vom 23.5.08 (Az.: 27 O 1002/06)
2)   Amtsgericht Eggenfelden „auf dieser Grundlage“ am 18.6.08 (Az.: 3C 829/07)

Die mehrseitige Begründung der Gerichte haben sie sogar beigelegt!

Die ESB fordert mich nun wieder mal auf, bis 31.7.2008 die ausstehenden Beträge inkl 5% Zinsen zu bezahlen.

Kommentar von mir:
Ich habe ja nicht nur die Erhöhungen gerügt, sondern auch das Recht auf einseitige Preisneufestsetzung auf Basis meines Sondervertrags bestritten.

Ich finde: mit Rechtschutzversicherung im Rücken kann ich’s ja drauf ankommen lassen. Bin eher neugierig, ob das vor Gericht dann wie im Film abläuft: mein RA gegen den ESB-RA... :-)
Was meint ihr dazu?

Beste Grüße,
winnitu
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: jpo312 am 16. Juli 2008, 17:42:21
Habe auch gerade den Brief erhalten, mal schauen was hier empfohlen wird.

Ab 01.08.2008 bin ich nicht mehr bei ESB sondern bei Montana, mal schaue wie die so sind.
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: oerni am 16. Juli 2008, 18:22:37
Hallo Alle,


auch mir wurde heute ein Schreiben der ESB zugestellt.

Normale Post, somit nicht angekommen.

Ebenfalls in Anlage die Urteile
3 C 829/07 Eggenfelden
27 O 1002/06

Die Urteile sind ohne Unterschrift der Richter nicht gültig.

Ich werde weiterhin nicht bezahlen, denn ob das was ESB vorgebracht hat stimmig ist und für mich zum Tragen kommt, bezweifle ich.

Vielleicht weis ja einer der Rechtanwälte was zu tun ist.

Danke im Voraus
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: superhaase am 16. Juli 2008, 19:00:09
Zitat
Original von oerni
Die Urteile sind ohne Unterschrift der Richter nicht gültig.
Ich nehme mal stark an, dass den Prozessbeteiligten \"gültige\" Urteilsabschriften vorliegen. ;)
Nur für diese gelten die jeweiligen Urteile.
Was man Ihnen geschickt hat ist lediglich eine Information über ein Gerichtsurteil in einem fremden Fall, der für Ihren Fall Bedeutung haben kann, oder auch nicht - jedenfalls \"gelten\" diese Urteile nicht Ihnen.

ciao,
sh
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: moli am 18. Juli 2008, 09:39:35
Hallo,
habe diese beiden Gerichtsurteile auch bekommen, sowie die Aufforderung die Nachzahlungen für die letzten Jahre bis zum 31.07.08 zu leisten (mit Zinsen).
Ich habe das Gefühl, dass ESB mehrheitlich Erfolg vor Gericht hat. Warum auch immer. Bin am Überlegen, ob das nicht langsam ein Fall für den Rechtsanwalt wird.
Aber im Grund genommen bin ich auch etwas ratlos über das weitere Vorgehen.

Grüße moli
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: superhaase am 18. Juli 2008, 10:22:43
Zitat
Original von moli
Bin am Überlegen, ob das nicht langsam ein Fall für den Rechtsanwalt wird.
Das ist wohl ein richtiger Gedanke, wenn man sich selbst unsicher ist.
Ferner kann es bei eingereichter Klage schwierig werden, \"auf die Schnelle\" einen guten, fachkompetenten Anwalt zu finden, der die Sache vertreten will/kann.
Im Vorfeld hat man noch in aller Ruhe Zeit, einen solchen zu suchen.

ciao,
sh
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: manni12 am 18. Juli 2008, 20:44:18
Allo zusammen,
auch ich habe diesen tollen Brief von ESB erhalten.
Hat jemand Tipp`s bzw. Vorschläge wie man sich jetzt weiter verhalten soll?
Bin auch am Überlegen, ob ich jetzt einen Rechtsanwalt einschalten soll.
Vielleicht hat hier jemand positive Erfahrungen und kann mir evtl. einen Rechtsanwalt nennen, der sich in der Sache auskennt.
Wäre sehr dankbar für entsprechende Hinweise.
Verfolge natürlich wie alle anderen auch weiter dieses Forum und bin froh, dass es doch noch Leute gibt, die sich nicht alles gefallen lassen und versuchen gegen solche Preistreibereien vorzugehen.
Gruß aus Niederbayern
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: Cremer am 18. Juli 2008, 21:26:45
@manni12;

nun, es mag ja sein, dass die ESB in diesen beiden Fällen gewonnen hat, aber nicht in Ihrem Fall und alle anderen.

Denn Sie hat bisher nicht gegen Sie geklagt.

Sofern die ESB auf den Forderungen gegen Sie bestehen bleibt, müßte sie gegen Sie und andere ebenfalls klagen.
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: oerni am 19. Juli 2008, 00:08:55
Hallo Zusammen,


es wäre doch nett, wenn uns die Forumsmitglieder eine Rechtsanwaltliste (Raum Augsburg - München) zukommen lassen würden.

jemanden der sich hier im ESB Fall gut auskennt.

Ich habe gestern die ESB - Rechnung erneut richtig gestellt und an ESB geschickt, mal sehen was jetzt passiert.

Danke im voraus für die Bemühungen.
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: jogi33 am 19. Juli 2008, 13:14:18
Hi all,
die beiden Urteile sind zwar ein kleiner Sieg für die ESB , jedoch gibt es vom BGH auch ein Urteil welches die Preisanpassungsklausel für sondertarifkunden für unwirksam erklärt . ( einfach auf der Homepage des bgh nach  Pressemitteilung Nr. 86/08 vom 29.4.2008 suchen ). Hier wurde die Entscheidung vom 13.Juni2007 bestätigt, dass Einkaufspreise in beide Richtungen an den Kunden weitergegeben werden müssen. Zufällig hatte ich alle Rechnungen der ESB ( 10Jahre) aufgehoben und siehe da die Preisentwicklung war bei weitem nicht das was das statistische Bundesamt ( http://www.die-energie.de/819.html ) ansetzte. Ich werde diese Tage mal die ESB mit diesen Angaben, mit dem Hinweis eines gerichtsverwertbaren Beweises, konfrontieren und die Reaktion abwarten.
Zudem ist noch unklar wie Tarifkunden im Gegensatz zu Sondertarifkunden zu sehen sind. In dem Urteil vom Amtsgericht Eggenfelden gings ja um einen Sondertarifkunden.
Diesen Vertrag hatte ich schon grundsätzlich abgelehnt.

viele Grüße
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: flupo am 19. Juli 2008, 22:27:15
Hallo,

hab ebenso die gleiche Post von ESB bekommen.
Kennt denn keiner einen guten Anwalt im Raum Augsburg, der könnte sich ja gleich alle unsere Fälle ansehen.

Gibt es seitens des Bundes der Energieverbraucher keine Empfehlung?

Gruss
Flupo
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: RuRo am 20. Juli 2008, 14:29:23
@alle ESB-ler

Aus dem bayer. Schwaben bleibt zu berichten, dass 11 Verbraucher von Erdgas Schwaben im Rahmen einer Streitgemeinschaft verklagt wurden. 10 Verbraucher sind wehrhaft geblieben, haben sich einen gemeinsamen Anwalt genommen.

Versierte RAe im Raum Augsburg zu finden - sehr schwierig, bis unmöglich. Die Thematik ist zu speziell, der Aufwand um auf den aktuellen Stand zu kommen ist nicht zu unterschätzen. Oftmals sind die größeren Kanzleien schon mal mit Mandaten des Versorgers betraut gewesen, da bleibt nicht mehr viel übrig.

Hilfreich könnte ein Blick in die Anwaltsliste des BdE sein, guckt ihr hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Mal im Leitzonenbereich 8 rumtelefonieren und sich einen ersten Eindruck verschaffen, dass hilft schon mal.

Es soll auch Rechtsanwälte geben, die von etwas weiter her kommen, sich aber durchaus bereit erklären, in blank geputzter Ritterrüstung auf dem Turnierplatz der Justizia aufzustellen und für die Interessen der Verbraucher in vortrefflicher Art und Weise einzustehen.

Tipp daher: Die Interessen bündeln und im Fall der Klage einen gemeinsamen versierten Anwalt nehmen.
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: noedl am 22. Juli 2008, 10:16:21
...ich bin dabei! Bin auch seit letztem jahr Mitglied beim BDE. Dort wird im GR München auf einen RA in Olching verwiesen. Ich denke, dass das für alle im Raum Augsburg / München machbar wäre. Ich finde es auch sinnvoller, die Sache gemeinsam anzugehen, da die meisten Fälle wohl identisch gelagert sind. Wer ist noch dabei?

Was tun mit der aktuellen Rechnung mit Abrechnung im Grundversorgungstarif??? War bis dato immer im ESB-Multi-Tarif und dieser wurde bis heute nicht gekündigt. Erneut widersprechen? Laut meiner letzten unwidersprochenen Tariftabelle abrechnen...wird aber langsam auch irgendwie unglaubwürdig zumal die Energiepreis wohl wirklich gestiegen sein dürften. Oder einen geringfügigen \"Aufschlag\" (5%) akzeptieren? Oder ist das dann wieder kontraproduktiv?

Danke schonmal vorab. Gruss Noedl
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: Grobschnitt am 22. Juli 2008, 13:02:28
Auch ich habe das Schreiben erhalten, obwohl die Klage der ESB schon seit November 2007 gegen mich läuft :-).

Für die Anwaltssuche wird es jetzt wirklich Zeit. Kann aber auch sein, dass Ihr verschont bleibt, bis bei mir alles geklärt ist?!

Die Jahresrechnung wird mit Hinweis auf §307 wieder gekürzt, keine Frage.

Gruß
Grobschnitt
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: o_team am 25. Juli 2008, 15:13:58
Hallo Leute,

lasst Euch nicht einschüchtern, wenn die ESB ein wenig mit den Säbeln rasselt. Warum gibt es denn nicht hunderttausende einzelner Gerichtsverfahren bei sovielen \"Gaspreisrebellen\"?
Weil die ESB, wie alle anderen Gasversorger immer noch einen schwachen Stand haben.
Wir bleiben ein ernstzunehmender Gegner, wenn wir hart bleiben. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass ich mit der Unterstützung des BdE, der Verbraucherzentralen und Eueren Erfahrungen im Forum bestmöglich für ein Verfahren vor den Gerichten vorbereitet bin und werde.
Ich sehe jedenfalls den weiteren Entwicklungen mit Interesse entgegen - und widerspreche weiter!
Gruß

o_team
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: jpo312 am 26. Juli 2008, 13:15:19
Bin auch dabei.
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: winnitu am 30. Juli 2008, 16:46:43
Ich bin auch weiter dabei: sollen sie doch klagen, mein RA steht Gewehr bei Fuß, habe meine anwaltliche Vertretung der ESB auch bereits vor Monaten mitgeteilt. Das musste einem jedem von uns doch von Anfang an klar sein, dass wir uns auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einstellen müssen. Was kann denn im schlimmsten Fall passieren? Dass wir die strittigen Beträge nachzahlen müssen. Die Chancen stehen für Sondervertragskunden (und ich habe eindeutige Belege dafür, dass ich ein solcher bin!) sehr gut, dass da gar nichts nachgezahlt wird, sondern die ESB einen Prozess öffentlichkeitswirksam (dafür würde ich auch sorgen) verliert.
Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat oder über den BdE unterstützt wird! Und selbst ohne solche Unterstützung ist das finanzielle Risiko überschaubar: Prozesskostenrechner gibt\'s im Internet, Hr. Fricke hate hier auch mal einen Link dazu eingestellt.
Nur Mut, Kameraden! Beste Grüße,
winnitu
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: noedl am 09. August 2008, 10:57:55
...was macht Ihr denn jetzt so, wenn Ihr eine neue Jahresrechnung mit deutlich gestiegenen Abschlagszahlungen bekommt? Zahlt Ihr weiterhin nur die von Euch bis dato errechneten ASZ oder schlagt Ihr aufgrund der derzeitigen Energie-Situation einen Aufschlag? ASZ muss man ja wohl bezahlen, aber in welcher Höhe?
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: Macinally am 09. August 2008, 13:23:19
Hallo noedl, da ich seit 2005 Widerspruch einlege, zahle ich natürlich auch nur die KW-Preise von 2005.
Solange die EVUs keine Beweise vorbringen die die Preiserhöhungen rechtfertigen, gibt es keinen Cent mehr von mir.


Gruß
Mac
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: manni12 am 12. August 2008, 10:52:04
Ich bin auf alle Fälle auch dabei und hoffe, dass sich niemand von ESB abschrecken lässt.
Habe im Falle eines Rechtsstreites bereits Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung zugesagt bekommen, bräuchte vielleicht noch einen Tipp bzgl. eines fähigen Rechtsanwaltes, der sich hier entsprechend gut auskennt und die Sache angeht.
Ansonsten lasse ich die Sache einfach auf mich zukommen.
Verfolge natürlich das Geschehen im Forum und werde meine Erfahrungen auch mitteilen,
also Mitstreiter bleibt dran!!
Gruß,
manni12
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: manni12 am 30. August 2008, 16:47:11
Was ist los im Forum?
Kein Austausch und keine Info`s mehr?
Wer hat bisher schon Erfahrungen mit Rechtsanwälten in solchen Angelegenheiten?
Oder wer kennt Rechtsanwälte, die bei einem evtl. Rechtsstreit zu empfehlen wären?
Wäre für alle Forum-Nutzer sehr gut, wenn wir uns besser austauschen und die jeweiligen Erfahrungen im Kampf gegen ESB mitteilen würden.
Bin dankbar für jeden Hinweis.
Gruß aus Osterhofen/Niederbayern
manni12
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: RuRo am 31. August 2008, 12:58:56
@manni12

Aus eigener Erfahrung rate ich \"die Sache nicht auf sich zukommen\" zu lassen.

Sie werden unter Zeitdruck sehr schnell herausfinden, dass die Anzahl der versierten Anwälte nicht sehr dicht gestreut ist. Größere Kanzleien haben meist schon mal ein Mandat des Versorgers gehabt und winken ab. Ohne jemandem nahe treten zu wollen, ist wohl ein Anwalt, der sich erst in die Materie einarbeiten will und dann auch muß, nur die zweite Wahl.

Also beizeiten einen Spezialisten raussuchen, denn nach Klagezugang beträgt die Frist für die Anzeige der Klagebereitschaft gerade mal 2 Wochen - das kann eng werden. Ohne Fristverlängerung wird binnen weiterer 3 Wochen eine Klageerwiderung einzureichen sein.
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: winnitu am 06. September 2008, 09:31:26
Hallo manni12,

ich kann Thomas Fricke aus Jena (RR-E-ft) empfehlen: der scheint mir wirklich ALLE einschlägigen Urteile und Finessen zu kennen.
Ich kann auch nur empfehlen, nicht irgendeinen unerfahrenen Kameraden zu nehmen, sondern einen Profi! Sonst ist Ihnen auch nicht geholfen.

Servus,
winnitu
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: manni12 am 08. September 2008, 17:52:38
Danke winnitu, für die Info!

Hat darüberhinaus jemand im Forum Erfahrungen mit Rechtsanwälten im Rechtsstreit gegen ESB?
Vielleicht speziell mit Rechtsanwälten in der Leitzone 8000 - 9000, die im Anwaltsverzeichtnis des Bundes der Energieverbraucher e.V., stehen.

Eine weitere Frage an das Forum:

Bringt es etwas, wenn sich mehrere Betroffene zu einer \"Interessengemeinschaft\" gegen ESB, natürlich auch im Falle eines Rechtsstreites, zusammenschließen?

Wäre sehr dankbar für alle Hinweise und Anmerkungen!!!

Gruß
manni12
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: RuRo am 09. September 2008, 21:39:06
@manni12

Ich verstehe Sie nicht  :rolleyes: Sie haben eine knappe Woche anscheinend nichts unternommen, bedanken sich dann für einen Tipp, auf den man ohne grosse Kopfarbeit selber kommen konnte.

Nehmen Sie die empfohlenen Anwälte der BdE-Liste und machen Sie sich selbst ein Bild über deren Arbeitsweise. Da erkennt man schon nach 3 Telefonaten eklatante Unterschiede. Der weitere Weg auch in ein anderes Bundesland ist da mit  Sicherheit nicht die schlechteste Wahl  ;)

Ausserdem werden Sie schnell merken, dass ESB Sie nicht alleine verklagen wird, sondern aus Gründen der Kosteneffizienz eine \"Streitgemeinschaft\" zum gerichtlichen Austausch bittet. Sie werden ja hoffentlich nicht auf die Idee kommen und selber klagen  :rolleyes:
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: oerni am 18. Oktober 2008, 13:37:49
Hallo Zusammen,

habe heute \"nettes Briefchen\" von ESB erhalten.

Haben sich doch glatt aufgemacht und meine Schreiben vom 17.07. und 01.09.2008 zu beantworten.

Natürlich ist ESB nicht Zufrieden mit dem was ich geschrieben habe, drohen erneut mit Klage in Bezug auf das Urteil von Eggenfelden.

Ausserdem:
Wir raten dringend davon ab, den von uns errechneten wert eigenhändigt zu reduzieren, denn nur so ergibt es aus heutiger Sicht für die kommende Jahresabrechnung 2009 bei gleichem Verbrauch wie im Vorjahr und unveränderten Preisen keine nachforderung.

Ihre verbrauchstelle wurde zum 1.07.2007 in den Grundversorgungstarif umgestellt, weil ein sogenannter Sondervertrag zur weiteren Belieferung mit erdgas von ESB bis dato nicht zwischen Ihnen und us geschlossen wurde.

Betrachte ich die aktuelle Lage und die Urteile (Eggenfelden - Sondervertragskunde) gibt es keinen neuen Sachverhalt als bisher.

Ich werde erneut Widerspruch einlegen, sollen Sie Klagen!

Bei einer Sammelklage würde ich mich wie hier im Thema bereits angesprochen, beteiligen.

Wie ist die Lage bei Euch?


Gruß ESB-Rebell OERNI
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: albert1956 am 21. Oktober 2008, 10:06:55
Guten Morgen,

habe gestern auch dieses \"Mit den Säbeln rasseln-Schreiben\"  bzgl. meiner Widersprüche zur Jahresabrechnung und jüngsten Preiserhöhung von der ESB erhalten - lang genug hats ja gedauert.
Werde nun erneut Widerspruch einlegen!
Im Falle eines Rechtsstreits wäre ich bei der \"Interessengemeinschaft gegen die ESB\" auch mit dabei!

Gruß aus Geretsried/Oberbayern
Erdgasrebell albert1956
Titel: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
Beitrag von: noedl am 22. Oktober 2008, 15:10:51
Habe auch erstaunlicherweise Antwort auf mein Schreiben erhalten...wieder das übliche Blah-Blah...\"Sonderverträge bedüften einer Willenserklärung  zwischen Kunde und Versorder\". ESB meint nach wie vor, den Sondervertrag rechtswirksam gekündigt zu haben, obwohl ich bis dato keine offizielle Kündigung bekommen habe sondern einfach in die GV eingestuft wurde. Ansonsten \"Säbelrasseln\" wie immer. Ich warte jetzt mal auf eine ordentliche Kündigung des Sondervertrages und werde dann den Gasversorger wechseln.  Gruss Noedl