Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RWE Westfalen Weser Ems (ehemals) => Thema gestartet von: bjo am 16. Juli 2008, 13:13:55
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hallo,
seit RWE für September die Erhöhung um mehr als 20% angekündigt hat fragen
mich einige RWE Kunden was Sie nun tun können.
diese RWE Kunden habe den RWE (Sondervertrag aus dem letzen Jahr unterschrieben)
http://www.rwe.com/generator.aspx/produkte/privatkunden/wwe/gas/erdgas-maxi/property=Data/id=486260/vertragsformular-agb-maxi.pdf
Fragen:
1. können diese RWE Kunden ab September auf den ursprünglich vereinbarten Preis kürzen?
2. darf RWE wenn die Kunden das machen diese aus dem Sondervertrag kicken?
da ich kein Rechtsexperte bin stell ich die Frage hier rein!
meine Einschätzung!
1. keine Ahnung
2. dürfen nicht gekündigt werden siehe Urteile Startseite!
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@bjo
Da Ihnen die juristische Ausbildung fehlt, werden Sie auch niemanden juristisch beraten wollen. Betroffene Kunden können sich nicht erst nun bei einem Rechtsanwalt oder bei Verbraucherzentralen rechtlich beraten lassen.
Wer im September 2007 einen Sondervertrag abgeschlossen hat, ist an den bei Vertragsabschluss (im September 2007) vereinbarten Preis gebunden. Ob der Sondervertrag eine wirksame Preisänderungsklausel enthält, bemisst sich nach § 307 BGB. Unter Zugrundelegung der Grundsätze der BGH- Entscheidung vom 29.04.2008 - KZR 2/07 scheint dies nicht der Fall zu sein. Ist die Preisänderungsklausel unwirksam, gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis weiter (BGH, aaO.). Ob und unter welchen Voraussetzungen ( ggf. unter Beachtung welcher Frist und Form) der Lieferant den Vertrag kündigen kann, muss sich wiederum aus dem Vertrag selbst ergeben.
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Original von RR-E-ft
@bjo
Da Ihnen die juristische Ausbildung fehlt, werden Sie auch niemanden juristisch beraten wollen. Betroffene Kunden können sich nicht erst nun bei einem Rechtsanwalt oder bei Verbraucherzentralen rechtlich beraten lassen. .
danke !
ich werde den Betroffenen folgendes empfehlen!
Mitglied des Bundes der Energieverbraucher werden und mit Anwälten aus der Liste das weitere erarbeiten!
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Zusätzlich würde ich noch folgendes empfehlen.
Energieschutzbrief des BDEV für Gas. ( Kostet 69 €)
Einzahlung in den Prozesskostenfonds des Bundes der Energieverbraucher.
( Falls keine Rechtschutzversicherung ) besteht.
gruss
marten
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danke für den Hinweis!