Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Süwag => Thema gestartet von: jofri46 am 15. Juli 2008, 12:54:20
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Mein Formular-Vertrag aus den 80iger Jahren trägt fettgedruckt die Überschrift \"Gas-Sondervertrag\" und enthält u. a. eine vorgedruckte Preisanpassungsklausel: \"...ist berechtigt, die Preise zu ändern, wenn sich die für die Gaspreisbildung maßgebenden Faktoren, insbesondere der Einkaufspreis, ändern.\" Bin ich nun Sondervertragskunde und ist die Preisklausel wirksam? Wer hat mit gleicher Vertragsgestaltung schon Erfahrungen?
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@jofri46
Wurde ein solcher abgeschlossener Vertrag nicht durch Kündigung beendet oder sonst durch Neuvereinbarung inhaltlich verändert, handelt es sich um einen Sondervertrag.
Die Preisänderungsklausel ist gemessen an § 307 BGB nach der Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH im Urteil vom 29.04.2008 - KZR 2/07 unwirksam, wenn keine im voraus feststehenden Termine für Preisrevisionen enthalten sind und auch keine Verpflichtung zur Preissenkung vorgesehen ist.