Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Troisdorf => Thema gestartet von: Labrad22 am 13. Juli 2008, 20:13:28
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Die Stadtwerke Troisdorf machen wohl ernst.
Mein Gasvertrag wurde durch die Stadtwerke tatsächlich gekündigt. Wer hat den gleichen Tatbestand erhalten.
Trotz Zahlung der Abschlagssumme unter Vorbehalt und einer zurückgestellten Forderung aus 2006 wurde gekündigt.
Ich will mir das nicht bieten lassen, suche daher Information wer sonst etwas hierzu erlebt hat.
Reicht da ein Widerspruchsschreiben unter Hinweis der Unzulässigkeit mit
Schreiben des Kartellamts NRW vom April 2008???? oder sind jetzt Juristen gefordert?
Bin für jeden Hinweis dankbar!!
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@Labrad22,
blos keinen Blutdruck :D
und blos keine Aktivitäten, Passivität ist gefragt.
Schließlich will der Veroger ja etwas
Also:
Weiter Widerspruch einlegen,
weiterhin die Abschläge kürzen
weiter eigene Jahresrechnungen erstellen.
Wolllen die Geld haben, dann müssen sie klagen
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@Labrad22
Sind die Stadtwerke Troisdorf der festgestellte Grundversorger?
Wenn ja, Kündigung unzulässig, recherchieren Sie im Forum, da gibt es Rechtsprechung dazu.
Wenn nein, dass ist die Macht des freien Marktes und Wettbewerbs.
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Hallo Labrad22,
Sie sind nicht alleine in Trd.
Auch unseren Sonderliefervertrag haben, nach mehrmaligem Widerspruch gem. 315 BGB, die Stadtwerke zum 30.09.2008 gekündigt.
Es geht wohl in die nächste Runde!
@ Cremer
Erfolgt die Kürzung/Fortschreibung der Preise auch bei Einstufung in die Grundversorgung auf Basis der letzten Abrechnung?
@ RuRo
Ja, sind sie. Werde mich gleich auf die Suche machen...
Grüße nach Überall
fish1970
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@fish1970,
auch meine Stadtwerke Kreuznach hatten mir vertragswidrig in 2006 den Sondervertrag zum 31.12.2006 gekündigt.
Seit dem bin ich nach auffassung der SW KH in deren Grundversorgungstarife und auf dieser Basis berechnen sie auch die Jahresrechnung.
Ich dagegen erstelle meine eigene Jahresrechnung auf Preisbasis September 2004 und rechne so ab.
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@Labrad22
@fisch1970
Ich muss mich korrigieren; es handelt sich um eine Entscheidung der Landeskartellbehörde NRW, nicht um Rechtsprechung. Hatte das fälschlicherweise so in Erinnerung, weil es in der Rubrik \"Gerichtsentscheidungen\" zu finden ist.
Hier der Link:
http://www.baurechtsexperte.de/aenderungskuendigung-kartellrechtlich-unzulaessig-db30683.html
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@ RuRo
Prima, Danke für den Link.
Ich denke, das Spiel geht in die nächste Runde.....
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Fragen und Antworten der Stadtwerke Troisdorf zu akt. Gaspreiserhöhung zum 1.10.2008.
Quelle HP Stadtwerke Troisdorf.
Ist eine Erdgaspreiserhöhung rechtmäßig?
Eine Weitergabe gestiegener Beschaffungskosten, wie sie von den Stadtwerken Troisdorf durchgeführt wurde, ist nach einem Grundsatzurteil des BGH vom Juni 2007 zulässig und auch im Rahmen des § 315 BGB rechtmäßig.
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@ Klaber
Was wollen Sie uns damit sagen???
Nur weil die SWT publizieren, daß sie lediglich die gestiegenen Beschaffungskosten an die Endverbraucher ab dem 01.10.2008 weitergeben, was im Übrigen schon seit Jahren immer wieder die bemühte Argumentation ist, ist das doch kein Billigkeitsnachweis für Preiserhöhungen in den Vorjahren.
Ihr Verweis auf das Urteil des BGH hilft auch nur bedingt weiter.
Mit gleichen Urteil stellt der BGH darüber hinaus fest, daß eine solche Tariferhöhung auch unbillig sein kann, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird.
Außerdem irritiert mich das Smilie.
Ich hätte da drei Erklärungsansätze:
1. Sie haben sich verklickt und es war ein Versehen.
2. schmeichelt Ihnen weniger und ich möchte deshalb auf die Veröffentlichung hier verzichten.
3. Sie arbeiten bei den SWT.