Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Energie SaarLorLux => Thema gestartet von: FM am 10. Juli 2008, 11:33:24
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Heute habe ich einen Hilferuf einer Dame (85 J) erhalten.
Mit Hilfe und Beratung durch die Verbraucherzentrale und durch unsere Musterschreiben hatte sie seit 2005 die Pauschale gekürzt.
2007 wurden ein fehlgeleiteter Betrag von SaarLorLux zwecks Tilgung der Außenstände einbehalten.
Zwischenzeitlich wurden die Rechnungen und Abrechnungsmodus so häufig gewechselt, dass fast kein Durchblick mehr möglich.
Obwohl jetzt lediglich ein Einbehalt für die Abrechnung 2008 neu erfolgte und aus den Jahren vorher kein Rückstand mehr da, erhielt die Dame eine Mahnung (ohne Unterschrift) mit der heutigen Sperrandrohung.
Auf telefonische Rückfrage erhielt sie die Auskunft .... lt. eines Grundsatzurteils wäre die Sperrung - im Falle einer weiteren Zahlungsverweigerung - zulässig.
Seit Stunden versuche ich selbst in der Angelegenheit bei SaarLorLux weiter zu kommen. Keiner weiss was :evil:
Aber.....da gibt es noch eine Rechtsabteilung....die soll angeblich was wissen.
Nur, da ist bis jetzt auch keiner zu hause.
Aber .....wir bleiben am Ball
Blutwallende Grüße
FM
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hallo,
- auf keinen Fall zahlen das wäre eine Anerkennung der Lage!
- alles schriftlich per Einschreiben!
- nicht telefonieren, keine Zeugen!
- falls aktuelle Musterschreiben verwendet wurden Geld zurückfordern!
= > Aufrechnungsverbot!
Terminüberweisungen
- Name, Kundennummer,
- Verwendungszweck z. B. Abschlag GAS juni/08, unter Vorbehalt
Wenn sich die Kundennummer ändert, was soll´s die Jahresrechnung ist entscheidend. Da muß die Summe der Abschläge stimmen, anderenfalls
Rechnung zurückweisen.
Das die Kundennummer sich ändert ist deren Problem, man hatg pünktlich auf ein Konto überwiesen und Name ist bekannt!
gegen die Sperrandrohung vorgehen, wie steht hier im Forum!
zuständige Kartellbehörde schriftlich informieren!
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@ bojo,
danke ....wir haben schon alles in die Wege geleitet.
digitale Grüße
MF
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@Monika,
gib mal Bescheid, wie die Sache ausgegangen ist