Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 01. Juli 2008, 15:25:41
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LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (http://www.ngw.de/download/privatkunden/infocenter/urteil_lg_dus_0806.pdf)
Das Urteil gründet auf der unzutreffenden Annahme, dass ein einheitlicher- wohl bundesweiter - Markt für Wärmeenergie und auf einem solchen wiederum ein wirksamer Substitutionswettweberb bestehe, der geeignet sei, die Höhe der Gastarife wirksam zu beschränken.
Dem stehen die Feststellungen im Urteil des 2. Kartellsenats des OLG Düsseldorf (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=44426#post44426) in der Entscheidung vom 16.04.2008 entgegen, wonach ein einheitlicher Wärmemarkt nicht besteht, Gasversorger in ihren Verteilnetzen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen (ebenso BGH Urt. v. 29.04.08 - KZR 2/07), ein nennensweiter Substitutionswettbewerb nicht besteht.
Weiter steht die Gesetzesbegründung der Bundesregierung zur Verschärfung der kartellrechtlichen Preismissbrauchsaufsicht im Energiebereich gem. § 29 GWB entgegen.
Wenn der Vortrag zur Kostenentwicklung bestritten wurde, kann die zulässige Berufung Aussicht auf Erfolg haben. Die WP- Bescheinigungen sind keine zulässigen Beweismittel.
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.