Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GEWS Singen (ehemals) => Thema gestartet von: Maikäfer am 26. Juni 2008, 23:27:59
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Seit 2006 legen wir Einspruch gegen die Gaspreiserhöhungen (Grundversorgung) mittels Musterbriefe ein und behalten diese ein. Zwischenzeitlich haben wir den Gaslieferant gewechselt. Nun hat der ursprüngliche Versorger die Forderung an eine Firma abgetreten. Diese droht jetzt z.B. mit Folgendem:
- Das gerichtliche Verfahren ist eingeleitet.
- Im Falle einer Nichtzahlung wird die Energiezufuhr umgehend eingestellt.
- Die Forderungsdaten werden ... in unserer Datenbank gespeichert. Dies kann sich nachteilig auf eine Kreditbeurteilung auswirken.
Die Rechnung dieser Firma ist um 100 € höher als die ursprüngliche Forderung.
Hat jemand Erfahrung, wie man da vorgehen soll?
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Original von Maikäfer
Seit 2006 legen wir Einspruch gegen die Gaspreiserhöhungen (Grundversorgung) mittels Musterbriefe ein und behalten diese ein. Zwischenzeitlich haben wir den Gaslieferant gewechselt. Nun hat der ursprüngliche Versorger die Forderung an eine Firma abgetreten. Diese droht jetzt z.B. mit Folgendem:
- Das gerichtliche Verfahren ist eingeleitet.
- Im Falle einer Nichtzahlung wird die Energiezufuhr umgehend eingestellt.
- Die Forderungsdaten werden ... in unserer Datenbank gespeichert. Dies kann sich nachteilig auf eine Kreditbeurteilung auswirken.
Hat jemand Erfahrung, wie man da vorgehen soll?
zu Verfahren
- sollen Sie doch, nur man selber sollte sich einen guten Anwalt suchen
Nichtzahlung
- mit deinem alten Lieferanten hast du keinen Vertrag mehr d. h.
er kann nicht sperren. Er kann auch nicht deinen neuen Lieferanten zum sperren zwingen!
- Forderungsdaten
meine Meinung: Nötigung, ein Anwalt weis was zu tun ist!
warum überhaubt gewechselt?
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@Maikäfer,
hinterlegen Sie unbedingt einen Schutzbrief bei Ihrem zuständigen Amtsgericht, um unlieblichen Sachen vorzubeugen.
Es könnte ja sein, dass diese Firma eine einstweilige Verfügung etc. gegen Sie erwirken könnte.
Machen Sie im schreiben an diese Firma deutlich, dass eine Forderung bezgl. § 315 BGB eben nicht besteht und damit auch kein Anspruch.
Um welchen Gasversorger handelt es sich?
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@Cremer
hinterlegen Sie unbedingt einen Schutzbrief bei Ihrem zuständigen Amtsgericht
Sind wir hier beim ADAC? ;)
@Maikäfer
Siehe also hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8037&hilight=schutzschrift)
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@Maikäfer
Möglicherweise hat der Altlieferant die strittige Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten.
Weder Altlieferant noch Inkassounternehmen haben ein Recht zur Versorgungsunterbrechung, da die derezeitigen Lieferungen auf vertraglicher Grundlage mit dem neuen Lieferanten erfolgen.
Auch gegenüber dem neuen Forderungsinhaber muss schriftlich klargestellt werden, dass es sich um bestrittene Forderungen handelt, die ggf. gerichtlich geklärt werden müssen. Vorsorglich kann man man der Speicherung personenenbezogener Daten in einer Datenbank widersprechen.
Wenn die strittige Forderung nicht nur zu Einziehungszwecken, sondern voll abgetreten wurde, verfolgt das Inkassounternehmen eine eigene Forderung und kann dafür keine Inkassokosten verlangen.
Man sollte sich die behauptete Abtretung und deren Umfang nachweisen lassen.
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Vielen Dank für die bisher eingegangen Hilfestellungen.
Im Schreiben steht „.. die Forderung wird von uns eingezogen“, deshalb nehme ich an, dass die Forderung nicht voll abgetreten wurde.
Es handelt sich um das Gas- und Elektriziätswerk Singen.