Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: nomos am 26. Juni 2008, 12:29:58

Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: nomos am 26. Juni 2008, 12:29:58
SIEHE HIER (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=44332#post44332)
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: DieAdmin am 26. Juni 2008, 16:34:06
@Nomos,

mir ist ein konkreter Fall bekannt, dass das Ergebnis eines Energieausweises totaler Mumpitz ist.

Ein ungedämmtes Miethaus, lediglich die Fenster sind neueren Datums. Ansonsten sind die Wohnungen in dem Haus total unterschiedlich.

Jede Partei heizt selbst, einige mit Gas andere mit Öl und/oder Holz/Kohle. Da das ein Altbau ist, sind die Wohnungen auch sehr hoch. Etagenheizungen aus den 90er, andere wiederum aus 2003. Wer über den Keller wohnt, spürt auch die Kälte.

Wie der Gutachter auf so eine Berechnung kommt, bleibt ein großes Rätsel. Zu vermuten lässt, das er von der besten Wohnung ausgegangen ist und hat entsprechend hochgerechnet. Etagenheizung aus 2003, direkt unterm Dach, also auch Solarwärme ;)

Es sind im Verbrauch so krasse Unterschiede. Die Werte aller Mietsparteien wurden nicht abgefragt um eine realitätsnahe Beurteilung zu bekommen.

Und wenn man sich den ausgewiesenen Wert von 125 kW/(m²a) (mit Warmwasseraufbereitung) auf der Farbskala anschaut, wirkt das schon toll.

(http://img-teufel.de/thumbs/AusschnittEnergiepass58d73b69jpg.jpg) (http://img-teufel.de/?img=AusschnittEnergiepass58d73b69jpg.jpg)

Also wer als Mietinteressent nur auf dieses Ausweis vertraut, kann total irregeführt werden. Und im Streitfall wird\'s dann auf das \"individuelle Verbrauchsverhalten\" geschoben.
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: nomos am 26. Juni 2008, 18:45:35
Zitat
Original von Evitel2004
@Nomos,

mir ist ein konkreter Fall bekannt, dass das Ergebnis eines Energieausweises totaler Mumpitz ist.
...........
 Und im Streitfall wird\'s dann auf das \"individuelle Verbrauchsverhalten\" geschoben.
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: Cremer am 26. Juni 2008, 23:15:01
@nomos,
@Evitel2004,

für mein Elternhaus, 3 geschossiger schöner Altbau mit je 110m² Wohnfläche, Baujahr 1908, brauche ich keinen Energieausweis.

Das Haus steht unter Denkmalschutz

Häuser unter Denkmalschutz sind von den Vorschriften befreit. :D :D :D
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: Wasserwaage am 27. Juni 2008, 08:33:30
\"Die Stadtwerke selbst stellen den Ausweis aus\"

Hab das Thema länger nich verfolgt weil nicht mehr direkt am Kunden dran, sondern mittlerweile in der zweiten bzw. dritten Linie... Aber ich meine mich erinnern zu können, dass das Stadtwerk garkeinen Ausweis ausstellen darf. Weil nicht unabhängig.
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: DieAdmin am 27. Juni 2008, 10:42:10
@Cremer,

wieder ein sehr sinnvoller Beitrag von dir. Freut mich für dich, dass es dich nicht betrifft (als Hauseigentümer) und anscheinend auch nicht allzuoft in die Lage versetzt sein wirst, aus \"Energiesicht\" die beste Wohnung zu finden.

@nomos,

es dürfte generell schwierig sein, für Häuser die mehrere Wohnung haben (ob Eigentum oder Miete) verwertbare Verbräuche zu kriegen. Die Bereitschaft der Bewohner mal vorausgesetzt.

1. Bewohner müssten akribisch jeden Holzscheit/Kohlbrikett etc. erfassen, den sie in das Offenloch werfen, damit ein Experte einen Energiewert errechnen kann. (Ich bin kein Experte, ich geh mal davon aus, dass die Berechnung möglich ist)

2. müsste hier auch mit erfasst bzw erhoben werden, nach was der sich der Verbrauch richtet. Drosselt einer aus finanzieller Not(wendigkeit) seinen Verbrauch soweit wie möglich oder muss bei Kleinkindern eine höhere Temperatur gehalten werden. Oder ist es nur ein wirklicher Energieverschwender. Denn letzterer kann bei derartiger Ansetzung den Wert eines Hauses (trotz Topsanierung), in die Höhe treiben.

Für diejenigen, die auf Wohnungssuche sind, ist es praktisch schwer erkennbar, ob eine in der Grundmiete durch die Sanierung teure Wohnung wirklich energiesparend saniert wurde. (Finanzieller Ausgleich gegenüber einer nichtsanierten Wohnung)
 
Neue Fenster und auch eine neue Heizungsanlage haben sicherlich entsprechende Sparwirkung. Aber wie erkenn ich, wie die Wände gedämmt sind?  Neue Farbe verschönert nur das Haus.

Vergleichswerte zu Vormietern bei frisch sanierten Wohnungen gibt es nicht. Ein Makler bzw Vermieter kann hier ja viel erzählen.

Erstmal eingezogen, kann man natürlich selber den Verbrauch monatlich überwachen und dadurch kontrollieren, das monatlichen Abschläge in den Nebenkosten in etwa angepasst sind (verbrauchsorientiert, nicht nur preisorientiert)
In einer Wohnung will man schließlich längerfristig verweilen, und nicht nach der ersten Abrechnung wieder umziehen müssen, weil man hier eine Falschauskunft bekommen hat.

Eine große Entscheidungshilfe soll nun hier der Energiepass sein. TOLL

Ach übrigens hier mal ganz interessant zu lesen: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=650&st_id=650&content_news_detail=5245&back_cont_id=650
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: Cremer am 27. Juni 2008, 12:23:19
@Evitel2004,

hab aber trotzdem einen Energiepass letzes Jahr durch den Heizkostenabrechner Minol mir ausstellen lassen.

Wußte von der Ausnahmeregelungsmöglichkeit bei Denkmalschutzbauten noch nichts.

siehe §16 der Enegiesparverordnung -EnEV
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: superhaase am 27. Juni 2008, 14:36:26
@Cremer:

Jetzt wollen wir aber alle auch ein Bild von Ihrem Haus sehen, und den Energieverbrauch möchten wir auch alle wissen.
Ferner interessiert gewiss noch, wann und wie Sie denn genau von der Ausnahmeregelung für denkmalgeschützte Gebäude erfahren haben. ;)
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: nomos am 27. Juni 2008, 16:05:41
Zitat
Original von Wasserwaage
\"Die Stadtwerke selbst stellen den Ausweis aus\"

Hab das Thema länger nich verfolgt weil nicht mehr direkt am Kunden dran, sondern mittlerweile in der zweiten bzw. dritten Linie... Aber ich meine mich erinnern zu können, dass das Stadtwerk garkeinen Ausweis ausstellen darf. Weil nicht unabhängig.
Siehe hier das konkrete Serviceangebot mit Information (http://www.sw-bb.de/de/privatkunden/erdgas/service-erdgas/serviceleistungen/energieausweis/)

@Evitel2004, wir sind uns einig, das ist ein großer Mumpitz ;) und pure Volksverdummung. Selbst wenn das gesamten Gebäude (alle Wohnungen) nur mit Erdgas geheizt werden, ist die Erhebung schwierig und führt zu keinem hinreichend verlässlichen Nachweis, was der Ausweis ja sein soll.
Es ist ein überflüssiger Humbug, Nonsens und großer Mumpitz ;). Wie kann man so etwas verbieten oder gar unter Strafe stellen? Tarnen, täuschen, tricksen, in zivilen Verträge wären solche Regelungen wohl leicht angreifbar. Der Staat darf sich das erlauben? Eine Frage an die Juristen im Forum! ;)[/list]
Zitat
Original von Cremer
@nomos,
@Evitel2004,

für mein Elternhaus, 3 geschossiger schöner Altbau mit je 110m² Wohnfläche, Baujahr 1908, brauche ich keinen Energieausweis.

Das Haus steht unter Denkmalschutz

Häuser unter Denkmalschutz sind von den Vorschriften befreit. :D :D :D
PS: \"steckbriefartig (http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=24340)\"
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: Cremer am 28. Juni 2008, 23:28:09
@superhaase,
@nomos

steht doch so drin in der EnEV

natürlich ist diese Verodnung, wie so viele Dinge die vom Bund vorgeschrieben werden, kompletter Unsinn, wie es auch von \"Haus und Grund\" gefordert wurde.
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: nomos am 25. Juli 2008, 10:07:25
Habe eben die Mitteilung vom Verwalter für das Gebäude (12 ETW) bekommen:

Energieausweis liegt vor -  Gebäude liegt im grünen Bereich Richtung gelb = 143,1 kWh je qm im Jahr.

Das war eine schwere Geburt. Den Sinn kann ich aber immer noch nicht erkennen. Für einen Mieter oder Käufer einer Eigentumswohnung in dem Gebäude ist die Information ziemlich wertlos. Das dürfte in vielen Fällen so sein. Der Aufwand und das Geld ist für die Katz.

Aber man hat dem Gesetz genüge getan.
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: Cremer am 25. Juli 2008, 11:09:22
@nomos,

und jetzt schlauer :)

Na, dann schnell mal rechnen

Quadratmeter x 143,1 kWh

und schon hat man den Verbrauch pro Jahr :D


Lasse gerade für mein eigenes Haus (werde künftig da eine Mietwohnung drin haben) und einen solchen für mein altes Bauernhaus mit 3 Wohnungen erstellen

Bin gespannt was da rauskommt :rolleyes:
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: nadine1978 am 30. Juli 2008, 13:51:25
Hallo, können eigentlich Energieberater auch Energieausweise ausstellen? Und kann mir jemand vielleicht ganz kurz erklären, was der Unterschied zwischen einem bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweis ist? Muss mir mein Vermieter diesen Energieausweis vorlegen?
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: Wasserwaage am 30. Juli 2008, 16:47:16
grob gesagt:

-verbrauchsorientiert: man nehme den mittelwert der letzten rechnungen

-bedarfsorientiert: man berechne aufgrund von k-werten, m² usw. was ein normalo verbrauchen müsste.

der ein oder ander energieberater sicherlich, die meisten wohl eher nicht. die frage ist nämlich u.a. auch wer sich so alles energieberater schimpft....
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: nadine1978 am 31. Juli 2008, 10:16:13
@wasserwaage: vielen Dank für Deine schnelle Antwort, welcher Ausweis wäre denn nun der bessere?
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: nomos am 31. Juli 2008, 15:05:32
@nadine 1978, der verbrauchsorientierte ist der bessere Ausweis, einfach weil er weniger kostet. Bald ist es damit aber vorbei. Aber man kann natürlich auch hierüber trefflich streiten, welcher Ausweis der bessere ist. Für mich sind  beide \"Mumpitz\"!

Man kann sich auf den Standpunkt stellen, der echte Verbrauch der letzten drei Jahre ist nachvollziehbar und deshalb die bessere Information. Das Verhalten und der Energieverbrauch der Menschen sind allerdings nicht gleich. Wer das Gebäude bewohnt und wie genutzt hat, steht aber leider nicht im Ausweis. Die garantierte Information, wie  hoch der eigene Verbrauch in dem Gebäude bzw. in der Wohnung sein wird, liefert dieser Ausweis nicht.

Das ist beim bedarfsorientierten Ausweis nicht viel anders. Was dem Eigentümer nützt, sind vielleicht Empfehlungen zur Verbesserung der Energiesituation, die er aber in aller Regel schon kennt und die er sich auch ohne Ausweis aktueller beschaffen kann.

Ein Gespräch mit dem Vermieter oder dem Verkäufer über die bisherige Nutzung und bereits eine aufmerksame Besichtigung des Gebäudes bringen mehr. Man kann ja mal nach den  letzten Nebenkostenabrechnungen fragen.

Nur am Rande bzw. zum \"Mumpitz\", die nachstehende Vorschrift steht auch in der Verordnung. Darf der Behördenbesucher den Besuch jetzt verweigern, wenn der Ausweis nicht gut sichtbar aushängt    ;) oder was sind die Konsequenzen. Ich habe noch keinen Ausweis gesehen!

Zitat
§16 EnEV
(3) Für Gebäude mit mehr als 1 000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind Energieausweise nach dem Muster der Anlage 7 auszustellen.

Der Eigentümer hat den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen;

 der Aushang kann auch nach dem Muster der Anlage 8 oder 9 vorgenommen werden.
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: nadine1978 am 01. August 2008, 10:49:26
@nomos: Vielen, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, vor allem auch für das Gesetzteszitat. Bei mir ist der Hintergrund einfach der, dass ich in einem alten Haus wohne, das nur sehr schlecht bzw. gar nicht gedämmt ist, Heizung ist uralt usw. und jetzt habe ich eine Nebenkostenerhöhung von 150 Euro bekommen. D.h. ich würde dann für 60 m2 (5 Personen) 350 Euro/Monat Nebenkosten bezahlen und das kann ja irgendwie auch nicht sein.
\"Mumpitz\" denke ich schon auch, dass das eigentlich reine Geldschinderei ist, aber vielleicht kann ich über diese Schiene auch ein bisschen \"Druck\" auf meinen Vermieter ausüben. Schließlich habe ich in den letzten sechs Jahren auch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Also, vielen Dank noch mal.:tongue:
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: Cremer am 01. August 2008, 13:04:15
@nadine1978,

zunächst ist es nur eine Feststellung/Einstufung/Verhältnises eines möglichen Energieverbrauches eines Hauses

Auswirkungen als Mieter bzgl. dem Vermieter gegenüber hat dies nicht.

Sie können allerdings bei Vorlage des Ausweises mit einem zu hohen Verbrauch zu dem persönlichen Entschluß kommen, das Mietverhältnis zu kündigen und eine Wohnung mit besseren Werten zu suchen. ;)
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: Wasserwaage am 01. August 2008, 13:38:26
@nadine1978

unter welcher prämisse erhöht der vermieter denn die nebenkosten? wenn er in den letzten jahren keine abrechung der nebenkosten durchgeführt hat, dann gibt es doch auch keine grundlage für eine erhöhung. ich würde mich einfach weigern diese erhöhung zu zahlen wenn sie nicht vernünftig nachgewiesen wird. sie sollten übrigens auf die abrechnungen der letzten jahre pochen. und obacht, nicht alle bezahlen sondern vorher schlau machen, es gibt feste fristen an die sich der vermieter halten muss

zum thema energiepass kann ich nur sagen, dass ich den bedarfsorientierten bevorzugen würde, aber jeder wie es ihm beliebt. rechte lassen sich hieraus aber wie von cremer beschrieben nicht ableiten. und soviel ich weiss, haben sie auch kein recht darau, dass der vermieter einen energiepass vorlegt, m.E. gilt das nur bei Neuvermietungen, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: Cremer am 01. August 2008, 22:35:32
@Wasserwaage,

der Energiepass ist nur gültig ab neue Vermietungen
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: superhaase am 02. August 2008, 12:12:27
@Cremer:
wohl mal schnell aus der Hüfte geschossen?
Nichts anderes sagte Wasserwaage doch......

außerdem: was heißt hier gültig?
Wenn ein solcher vorliegt, dann \"gilt\" er auch.
Aber wie schon gesagt, lassen sich daraus keine Rechte des Mieters gegenüber dem Mieter ableiten.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass man bei einer Mieterhöhung einen solchen Energiepass entgegenhalten kann und im Streitfall ein Energiepass, der einen außerordentlich hohen Energiebedarf ausweist, sich \"mietmindernd\" z.B. innerhalb eines Gutachtens auswirkt.

ciao,
sh
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: nomos am 02. August 2008, 12:48:51
Zitat
Original von superhaase
@Cremer:
wohl mal schnell aus der Hüfte geschossen?
Nichts anderes sagte Wasserwaage doch......

außerdem: was heißt hier gültig?
Wenn ein solcher vorliegt, dann \"gilt\" er auch.
Aber wie schon gesagt, lassen sich daraus keine Rechte des Mieters gegenüber dem Mieter ableiten.
Mieters gegenüber dem Mieter\" war wohl ein Schreibfehler oder auch ein Schuss aus der Hüfte?[/list]PS
Hier die  wesentlichen Informationen zum Energieausweis:

Für Wohngebäude mit einem Baujahr bis 1965 sind Energieausweise seit dem 1. Juli 2008 erforderlich. Für den Rest ab dem 1. Januar 2009. Für Baudenkmäler oder kleine Gebäude gelten Ausnahmen (§ 16 Absatz 4 EnEV).

Bis zum 30. September 2008 können die Wohnungseigentümer frei zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis wählen. Ab dem 1. Oktober 2008 wird die sogenannte Wahlfreiheit eingeschränkt. Dann benötigen Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreicht haben, zwingend den Bedarfsausweis. Für alle übrigen Gebäude gilt auch nach Ablauf des 30. September 2008 weiterhin Wahlfreiheit. Bei staatlichen Förderprogramme wird allerdings der Bedarfsausweis verlangt.

Beim Verkauf oder Vermieten hat der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen; entsprechendes gilt bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verleasen. Wobei mit \"zugänglich machen\" nicht unbedingt die unmittelbare Vorlage gemeint ist. Der Interessent muss die Möglichkeit haben, den Ausweis bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen zu können. Bei Eigentümergemeinschaften dürfte der Originalausweis in der Regel beim Verwalter vorliegen.

Vermieter sind nicht verpflichtet, für ihre Bestandsmieter Ausweise erstellen zu lassen oder Mietern Einsicht in vorhandene Ausweise zu gewähren.

Bei Verkauf oder Vermietung einer Eigentumswohnung trifft die Pflicht den Wohnungseigentümer. Der Wohnungseigentümer hat gegen die Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises. Auch die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Verantwortlich ist der Verkäufer bzw. Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber. Wer den Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 EnEV iVm. § 8 Abs. 1 Nr. 2 iVm § 8 Abs. 2 EnEG).   o.O.
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: superhaase am 02. August 2008, 12:59:55
Stimmt, Mieter, gegenüber Mieter ist natürllich ein Schreibfehler....  :D
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: Cremer am 02. August 2008, 23:52:54
@superhaase,

Natürlich war da ein Schreibfehler, da fehlt das \"Ver...\"

Zitat
Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter

Zitat
wohl mal schnell aus der Hüfte geschossen?
Nichts anderes sagte Wasserwaage doch......

Wasserwage hatte es wohl mehr als Frage als Feststellung gesagt.
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: superhaase am 03. August 2008, 10:05:38
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von superhaase
...außerdem: was heißt hier gültig?
Wenn ein solcher vorliegt, dann \"gilt\" er auch....
Was @Cremer gemeint hat ist klar, man kann aber auch aus purer Opposition böswillig und bewusst missverstehen.
Man kann diese recht unpräzise Ausdrucksweise schon leicht missverstehen. Wenn man hier schon Ratschläge gibt, die n den rechtlichen Bereich gehen, dann sollten auch Laien, die wir hier größtenteils sind, sich um präzise Ausdrucksweise bemühen, sonst muss wieder der Herr Fricke oder ein anderer RA rettend einspringen. ;)

Sie sollten nicht imer gleich Böswilligkeit unterstellen, nomos, das ist nämlich auch wiederum recht böswillig....  :D

ciao,
sh
Titel: Energieausweis und Datenschutz³
Beitrag von: nadine1978 am 03. August 2008, 15:01:50
@an alle, die geantwortet haben: vielen Dank zunächst für die zahlreichen guten Infos und Ratschläge. Hilft mir sehr, da mich die letzten Jahre das ganze Thema Heiz- Nebenkosten und Erhöhungen nicht sehr interessiert hat, war wohl ziemlich leichtsinnig... Warum die nebenkosten jetzt plötzlich so erhöht werden soll, ist mir auch nicht ganz klar, die mündliche Begründung bis jetzt war: Die allgemein gestiegenen Energiekosten. Mach mich jetzt noch mal weiter schlau und schau auch mal beim Mieterschutzbund vorbei, falls aber jemand noch weitere Tipps zu Thema Heiz- und Nebenkostenerhöhungen hat, immer gerne ;-)) und schon im Voraus Danke!!!