Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: baj am 21. Juni 2008, 18:57:04
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Ich habe gestern vom Amtsgericht Coburg einen Mahnbescheid bekommen, da ich seit 2005 den Stadtwerken München nur gekürzte Gaspreise bezahle.
Nächster Schritt scheint mir klar: Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Oder hat sich die Rechtslage mittlerweile zuungunsten der Kürzer entwickelt?
Die SWM werden ja nicht müde, zu behaupten, dass das Urteil gegen die Gaspreisrebellen München belege, dass die Erhöhungen iO waren und über den Ausgangspreis brauche eh nicht verhandelt zu werden.
In wieweit unterstützt mich der Bund der Energieverbraucher (Bin Mitglied, habe aber nicht gefunden, an wen ich mich da in München wenden soll)?
Für ein paar Hinweise wäre ich dankbar.
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@baj,
Widerspruch einlegen bzw. durch einen fachanwalt für Energierecht die Angelegenheit übergeben dass dieser Widerspruch einlegt.
achtung, recht kurze Widersprichsfrist beachten.
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Hallo, hab auf meine ständigen Einsprüche nun auch diesen Mahnbescheid erhalten. Allerdings bin ich nun an dem Punkt angelangt, an dem ich mir die Frage stelle.... Wie geht´s weiter ???
Hab noch keinen Rechtsbeistand, würd mich aber gern mit einem der in dieser Thematik schon eingearbeitet ist über die weiteren Möglichkeiten unterhalten.
Hat jemand auch für mich einen Tip oder eine Empfehlung an welchen RA ich mich, im Großraum München, wenden kann.
Danke!
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@rembrand
Der Bund der Energieverbraucher hat eine Rechtsanwaltsliste aufgestellt.
Siehe hier
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1713/
Allerdings gibt die Liste für den Grossraum München nicht viel her.
Der Bund der Energieverbraucher hat in einem Fall gegen die Stadtwerke München Frau RA Holling aus Düsseldorf angewiesen die Berufung durchzuführen.
Siehe hier
Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7574&threadview=0&hilight=&hilightuser=0&page=3)
Man kann aber auch viel schriftlich über Email oder telefonisch erledigen, sodass durchaus zu überlegen ob Sie sich nicht einen Anwalt nehmen, der nicht im Grossraum München seine Kanzlei hat.
gruss
marten
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hallo zusammen,
ich habe gestern auch den gelben brief vom gericht in coburg erhalten.
bin seit 2005 beim gaspreisprotest mit den von den verbraucherzentralen empfohlenen einspruchsschreiben dabei.
ich nehme an, dass diese gerichtlichen mahnbescheide an viele SWM-protest-kunden gehen.
nur hab ich noch nix davon gelesen, wie es bei denjenigen weiterging, die widerspruch beim gericht in coburg eingelegt haben.
daher meine fragen:
1. mit welcher \"frequenz\" wird denn in München vorm amtsgericht geld eingeklagt?
2. wieviel muss man denn für anwaltskosten + verfahrenskosten in ungefähr kalkulieren (als privatmann bei einem streitwert von ca. 1200 Euro)?
ich bin, was gerichtsverfahren angeht, absolut unerfahren würde aber gerne weiterstreiten, da ich überzeugt bin, dass die energieversorger ein unbilliges spiel treiben.
kann mir jemand meine zwei fragen beantworten?
vielen dank im voraus,
uLi
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@KnoX
zu 1. Keine Ahnung!
zu 2. siehe hier (http://www.allianz-profi.de/?gclid=CMCL0JjJkZQCFRLRugod-lJ0uA) rechts unten auf Prozesskostenrechner gehen.
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Jetzt schlagen die SWM wohl zurück. Mal sehen, wann bei mir der gelbe Brief eingeht. Ich kürze und schreibe auch seit 2005. Wo sind die Gaspreisrebellen geblieben? Es ist sehr ruhig geworden!
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Hallo zusammen,
Ich habe einen Mahnbescheid bekommen und weiß mir nun keinen Rat mehr. Ich habe keine Möglichkeit Rechtsanwälte, Gerichtskosten usw. zu zahlen, auch ob ich -mit meinen Gehalt- unter die Prozesskostenhilfe falle ist mir nicht bekannt. So hoffe ich, dass mir hier im Forum -bei diesem wohl außergewöhnlichen Vorgang der Stadtwerke- jemand helfen kann.
Folgendes:
Der Mahnbescheid ist beim Gericht am 10.06. eingegenagen mit der Forderung für 2005 = € 69,18 für 2006 = € 22,40 und für 2007 = € 268,95 zzgl. der Mahnkosten, Zinsen usw.
Diesen Mahnbescheid habe ich am 20.06.08 erhalten.
Die vorherigen Mahnungen lauteten auch größtenteils über diese Beträge.
Genau zur selben Zeit haben mir die Stadtwerke eine 2. Mahnung mit dem Datum vom 09.06. geschickt, worin die Forderung für das Jahr 2007 auf € 168,81 geschrumpft ist und die beiden Beträge für 2005 und 2006 gar nicht mehr erscheinen. Zusätzlich werden 2 Abschlagszahlung in Höhe von je € 108,00 und 5 Mahngebühren angemahnt.
Ich frage mich nun, wenn ich widerspreche, könnte ich Erfolg haben, aufgrund der unterschiedlichen Beträge im Mahnbescheid und offensichtlich schnließend nochmaliger Mahnung?
Mein Widerspruch bzw. meine Zahlung muss bis diese Woche Freitag erledigt sein.
Ich hoffe sehr auf Euren Rat, zumal auch die Zeit jetzt langsam knapp wird.
Spaghetti
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Hallo spaghetti,
hast du denn jemals einen Widerspruch gegen die Rechnungen gemäß §315 oder §307 eingelegt oder sind die Forderungen deines Versorgers auf Grund von NICHTZAHLUNG DER RECHNUNG begründet.
Etwas mehr Info wäre hilfreich.
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@spaghetti
Infos, wie man auf einen Mahnbescheid reagiert gibt es hier:
Der Versorger schickt einen MAHNBESCHEID. (http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&&org_search_str=mahnbescheid&search_or_and=1&search_choice=1#mahnbescheid1)
Aber @Zottel hat Recht, mehr Infos wären wohl hilfreich um die Lage besser beurteilen zu können.
Gruss eislud
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Nehmen Sie den Mahnbescheid (MB) nicht auf die leichte Schulter.
Ob Ihre Prozessaussichten gut sind oder ob nicht, kann hier nicht beurteilt werden. Das kann allenfalls der von Ihnen einzuschaltende Anwalt, der die energiewirtschaftsrechtliche Klaviatur beherrscht.
Für den Fonds sind Sie wohl etwas zu spät dran (warum haben Sie auch so lange abgewartet ?).
Versäumen Sie jedenfalls nicht die Widerspruchsfrist gegen den MB. Notfalls noch am letzten Tag der Frist beim Nachtschalter des Gerichts einwerfen.
Ist die Frist versäumt, ergeht Vollstreckungsbescheid (VB). Und dieser VB ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar, auch wenn Sie später hiergegen Einspruch einlegen. Das kann zu erheblichen Problemen führen, z.B. bei Ihrer Geschäftsbank oder bei Ihrem Arbeitgeber.
Ob Sie später im Verfahren weiter machen und welchen Weg Sie einschlagen sollten, ist eine davon abweichende Frage. Jedenfalls sollten Sie auch dies nicht nur so \"fix-for-fun\" handhaben. Das könnte ins Auge gehen.
Spätestens wenn die Rechtssache beim örtlichen Amtsgericht oder Landgericht angelandet ist, müssen Sie die Entscheidung, einen Anwalt einzuschalten, aber jedenfalls treffen.
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Hallo,
ich habe gegen die genannten Rechnungen Widerspruch gem. § 315 eingelegt und die Abschlagszahlungen gekürzt gezahlt. Da ich in den Jahren 2004, 2005 und 2006 Überzahlungen hatte, habe ich diese bei der Jahresrechnung 2007 verrechnet. Dies habe ich immer mit einem Schreiben an die SWM mitsamt Ausrechnung und Aufforderung mein Konto zu klären getan.
Spaghetti
PS: Der Mahnbescheid kam vom Amtsgericht Coburg und muss bis diese Woche Freitag beantwortet sein. Ich stelle mir vor, dass ich die Antwort spätestes heute oder morgen mit der Post abschicken muss, damit es bis Freitag dort eintrift. Oder ist es so, dass ich es auch noch am Freitag hier in München beim Amtsgericht abgeben kann um die Frist zu wahren?
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Es ist still geworden um die Gaspreisrebellen. Haben alle aufgegeben. Gern erwarte ich Informationen über den derzeitigen Stand. Durchhalten!!!
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@Spaghetti
Bloß nicht an das AG München den Widerspruch. Das AG Coburg ist das Mahngericht. Und dahin muß der Widerspruch.
Falls Sie ein Faxgerät haben, den Widerspruch noch schnellstens per Fax (und mit IHrer Unterschrift versehen) an das AG Coburg schicken. Es wird höchste Zeit
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Auch ich habe einen Mahnbescheid erhalten und diesem widersprochen.
Ist denn hier keiner mehr, der sich der Willkür der SWM widersetzt?
Es sollten sich diejenigen, die dem Mahnbescheid widersprochen haben, zusammenschließen.
Wo sind die SWM-Gaspreisboykotteure?
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Ich bin noch da!
Bislang ist der Krug an mir vorübergegangen. Aber sollte es dazu kommen, werde ich Widerspruch einlegen.
Inzwischen gehts mir nicht mehr ums Geld, sondern ums Prinzip. Und wenn die Sache vorbei ist, sind mich die SWM eh los. Den Strom hole ich jetzt schon woanders her.
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ich bin auch noch da.
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.25.2.09 hallo gaspreisrebellen,
hat von Euch die einen Mahnbescheid der SWMünchen in 2008 oder 2009 bekommen haben (wir haben ihn am 26.1.09 bekommen und widersprochen) bereits eine Klage erhalten?
Wir würden gern wissen, wielang die Klage nach dem Mahnbescheid kam.... Besten Dank! Grüsse von joli.
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@joli
Mahnbescheid der SWM kam im Sept. 2008, dem wurde fristgerecht widersprochen. Bis heute keine Klageschrift erhalten.
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vielen dank! mir war es nicht gelungen, die Anfrage als neuen thread zu schicken, bin aber auch sehr unerfahren in elektronischen Foren.
joli