Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: jan_pb am 17. Juni 2008, 15:07:01
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hallo,
ich habe vor ca 2 wochen eine jahresabrechnung Strom bekommen, der ich wie gewohnt widersprochen habe (Musterbrief).
jetzt habe ich erneut ein Schreiben bekommen, in dem etwa folgendes steht:
Sie haben unsere Strompreiserhöhung 2007 und 2008 widersprochen. In seinen Urteilen vom 28.März 2007 und 13.Juni 2007 hat der BGH bestätigt, daß Preiserhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen beim Energieversorger grundsätzlich zulässig sind.
Der BGH hat in seinen Entscheidungen die Anwendbakeit der Billigkeitskontrolle nach §315 BGB abgelehnt, da im lieberalisierten Strommarkt keine Monopolstellung der Stromanbieter vorliegt und dem Kunden die Möglichkeit zu einem Anbieterwechsel offensteht.wir weisen daher ihren widerspruch zurück.
Ist das richtig ? bzw wie darf man weiter vorgehen?
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@jan_pb
Grundsätzlich kann man alles zurückweisen!
Grundsätzlich sollte man hier im Forum über die Suchfunktion auch in der Sache etwas finden können.
Vielleicht schauen Sie mal in der Urteilssammlung nach.
Guckst du hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6571)
Gebe zu, es macht etwas Arbeit, aber lesen bildet. ;)
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dankeschön. hab auch nachhinein den thread erst gefunden , ist mir bei der erstsuche irgendwie durch den lappen gegangen.
BGH-Entscheidung zur Billigkeit von Strompreisen / ENTEGA (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9396)