Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: Solaria am 17. Juni 2008, 14:27:30
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Hallo,
muß man den Zählerstand dem Versorger sofort bei Preiserhöhungen mitteilen oder reicht das auch noch bei der Jahresabrechnung?
Gibt es Fristen, die beachtet werden müssen?
Grüße
Solaria
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@Solaria
In der Regel sollte man den Zählerstand bei Änderungen ablesen und dies dem Versorger zeitnah mitteilen (In KA innert einer Woche).
Wenn Sie die Jahresabrechnung in Händen halten, ist es bereits zu spät und Ihr Versorger schätzt den Verbrauch. Dies kann zu Gunsten oder zu Ungunsten ausgehen. Schummeln sollte man deswegen nicht, könnte aber manchmal auch nicht schaden. ;)
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Schummeln will ich nicht.
Nur, wenn ich sehe, daß es zu meinen Ungunsten verlaufen ist, dann wäre es schon schön, wenn man das nachträglich noch richtig stellen könnte, denn ich habe die Preiserhöhung erst Wochen später bemerkt und angenommen, daß ich das dann in meinem Widerspruchsschreiben noch richtig stellen könnte.
Geht das tatsächlich nicht?
Die Stände schreibe ich alle 1 - 2 Tage auf, so daß ich das ziemlich genau, weiß welcher Stand es war.
Grüße
Solaria
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@Solaria
Also dann teilen Sie ihrem Versorger doch die Zählerstände mit, evtl. in einem separaten Anschreiben.
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@Solaria,
Sie sollten schon den Zählerstand schriftlich dem Versorger mitteilen, wenn eine Preisänderung eintritt.