Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => eins energie in sachsen => Thema gestartet von: Silla am 16. Juni 2008, 08:36:23

Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Silla am 16. Juni 2008, 08:36:23
Hallo an alle Mitstreiter,

EGS hat nach der Abweisung der Sammelklage durch das Landgericht Chemnitz vom 06.05.08 seine offenen Forderungen verlangt. Daraufhin habe ich EGS kurz mitgeteilt, dass ich weiterhin an meinem Einspruch festhalte und dass das Teilurteil sowieso nicht rechtskräftig ist. Eine Woche später erhielt ich dann folgende Mitteilung:
„Das Landgericht Chemnitz hat inzwischen in zwei Urteilen sehr ausführlich begründet, warum die von EGS vorgenommenen Preisanpassungen rechtmäßig gewesen sind. Unser Unternehmen konnte bisher in allen Prozessen, also auch vor den Amtsgerichten, den Nachweis führen, dass das Unternehmen nicht einmal die Bezugskosten vollständig an die Kunden weitergegeben hat.“

EGS gibt nun noch „etwas Bedenkzeit“ und verlängert ihr freundliches Ratenzahlungsangebot um 14 Tage ab Briefdatum, bis Ende Juni, mit einem erpresserischen Zusatz: „Sollten Sie diesen Termin verstreichen lassen, wären wir zu unserem Bedauern gezwungen, vor dem zuständigen Amtsgericht eine entsprechende Entscheidung herbeizuführen.“

Plötzlicher Druck und rascher Briefwechsel erklären sich vielleicht dadurch, dass die Forderungen nicht verjähren sollen. Erstmalig hatte ich der Erhöhung zum 01.07.05 widersprochen. Wie sieht es da mit der Verjährung aus, eine Billigkeit vorausgesetzt?
Ist EGS vor den Amtsgerichten wirklich erfolgreich gewesen?
Wie soll darauf reagiert werden?
Hat noch jemand ein ähnliches Schreiben erhalten?

Recht vielen Dank im Voraus!
Gruß
Silla
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: kamaraba am 16. Juni 2008, 08:42:10
guckst du hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8667)
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Silla am 17. Juni 2008, 08:40:18
Weiß denn wirklich niemand, ob EGS vor den Amtsgerichten erfolgreich gewesen ist bzw. welche Verfahren es da gegeben hat?
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Thomas S. am 19. Juni 2008, 08:39:05
So langsam sollte auch der letzte Kunde mitbekommen haben, daß man auf eine Nichtschuld nicht zahlt - da das einer Anerkenntnis gleich kommt und in der Regel nicht zurückgefordert werden kann, auch wenn unter Vorbehalt gezahlt wurde.

Nach BGB ist so eine Verfahrensweise zu unterlassen.

Dazu gab es bereits Gerichtsentscheidungen.

Entweder zahlen und sicherlich raus aus dem Protest - oder weitermachen.

UND VON EINEM ANWALT BERATEN LASSEN, DER DIE MATERIE KENNT - wenn man es selber nicht versteht...

Zuständig für Streitigkeiten nach dem Energierecht laut EnWG §102 sind ausschließlich die Landgerichte, Kammer für Handelssachen. Wenn man das Amtsgericht darauf hinweist, kann es nicht weiterverhandeln - und schon ist man auf der Schiene zum Kartellgericht.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Black am 19. Juni 2008, 14:17:21
Zitat
Original von Thomas S.
Zuständig für Streitigkeiten nach dem Energierecht laut EnWG §102 sind ausschließlich die Landgerichte, Kammer für Handelssachen. Wenn man das Amtsgericht darauf hinweist, kann es nicht weiterverhandeln - und schon ist man auf der Schiene zum Kartellgericht.

Leider kann man das nicht so eindeutig sagen, denn § 102 EnWG gibt vor:

1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes die Landgerichte ausschließlich zuständig. Satz 1 gilt auch, wenn die Entscheidung eines Rechtsstreits ganz oder teilweise von einer Entscheidung abhängt, die nach diesem Gesetz zu treffen ist.

Jetzt stellt sich die Frage wie weit der Rahmen für \"aus diesem Gesetz\" - also dem EnWG zu ziehen ist. Dezeit macht da jedes Gericht was es will. Denn im Bereich der Billigkeitskontrolle geht es ja um § 315 BGB und nicht um eine Norm des EnWG, was einer Anwendung des § 102 EnWG entgegensteht.

Andere Meinungen sagen, dass die Anknüpfung an das EnWG im weitesten Sinne genügt und bejahen die Zuständigkeit des Landgerichts auch für lagen zur Preisbilligkeit.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Thomas S. am 19. Juni 2008, 15:01:10
Richtig, aber: es geht um den Preis.

Kann man das deshalb nicht mit dem §1 EnWG

Zitat
Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige,verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundeneVersorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.

begründen? Das Gesetz ist also genau dazu da, das BGB regelt diesen Fall \"nur\" hilfsweise, und alle anderen Fälle außerhalb der Energieversorgung direkt...  ;)
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Juni 2008, 15:13:54
@Thomas S.

Begründen kann man alles. Nur entscheiden eben die Gerichte diese Frage bisher unterschiedlich.

Im Falle EGS ist ein Zahlungsklageverfahren von einem Amtsgericht an die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Chemnitz verwiesen worden, die ihrerseits über die Klage noch nicht verhandelt und entschieden hat. Für den Verbraucher ist wichtig, dass er sich vor dem Landgericht durch einen Anwalt vertreten lassen muss, wenn er kein Versäumnisurteil kassieren will. Mir persönlich sind zwar Zahlungsklageverfahren der EGS bekannt, die seit 2005 bei Amtsgerichten angebracht wurden, jedoch dabei keine Entscheidungen zugunsten der EGS. (Klageabweisende Urteile aber auch nicht).
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Black am 19. Juni 2008, 16:24:55
Der Verweis auf § 1 EnWG dürfte zumindest nach meiner Auffassung nicht überzeugen denn:

- es handelt sich um keine direkte Anspruchsgrundlage sondern nur eine Gesetzeszielbestimmung
- die entscheidenden §§ 433 und 315 BGB sind spezieller und eben im BGB zu finden

denkbar wäre im Bereich der GV eine Anknüpfung an § 36 EnWG zu finden.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Juni 2008, 16:31:32
@Black

In den mir bekannten Verfahren hat der Prozessbevollmächtigte der EGS unter Hinweis  auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 09.02.2007 erfolgreich die Verweisung an die Kammer für Handelssachen des LG Chemnitz beantragt. Es liegen eine ganze Reihe von Beschlüssen vor, nach denen Zahlungsklageverfahren von Amtsgerichten an die Kammern für Handelssachen bei Landgerichten verwiesen wurden. Teilweise wurde auch gleich bei den Kammern für Handelssachen auf Zahlung geklagt. Es macht auch Sinn, dass die Verfahren konzentriert werden, um eine divergierende Rechtsprechung zu verhindern. Dieser Gedanke kommt auch in § 103 EnWG zum Tragen.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Black am 19. Juni 2008, 16:35:44
Da stimme ich Ihnen zu. Ich wäre auch mit einer generellen Sonderzuständigkeit der Landgerichte glücklicher. Ich kenne aber auch Fälle in denen das AG seine Zuständigkeit bejaht hat, und solche in denen das LG an das AG verwiesen hat.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: mAcg am 04. Juli 2008, 15:40:36
habe das Schreiben heute ebenfalls bekommen. Sollte ich das bis zum Eintreffen eines grichtl. Mahnbescheides einfach ignorieren oder ist es besser mit einem erneuten Einspruch o.ä. zu reagieren?
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Rosé am 13. Juli 2008, 20:20:16
habe auch ein schreiben bekommen mit der aufforderung bis zum  04.07 den offenen betrag in höhe von 880,00 € zu begleichen, ansonsten werden gerichtliche maßnahmen eingeleitet.Anfallende Gerichtskosten gehen zu meinen lasten. Hat jemand hier denn nun schon einen mahnbescheid von EGS bekommen und kennt hier jemand einen guten Anwalt aus der region Chemnitz?
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Cremer am 13. Juli 2008, 22:09:06
@Rose,

es wäre ratsam, mal eine Schutzbrief hienterlegen zu wollen und einen Anwalt für Enegierecht zu konsultieren.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Juli 2008, 13:39:01
Zitat
Original von Cremer
@Rose,

es wäre ratsam, mal eine Schutzbrief hienterlegen zu wollen und einen Anwalt für Enegierecht zu konsultieren.

Was soll ratsam sein?
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Gebhardt :-) am 14. Juli 2008, 22:47:20
Hallo in die Runde,

und mein erster Beitrag. Habe ebenfalls seit Oktober 2004 den Preiserhöhungen wiedersprochen und entsprechend die Rechnungen gekürzt. Nach langem Schweigen erhöht jetzt anscheinend ESG den Druck. Sie haben mir eine Frist bis 15.07 gesetzt, um die offenen Forderungen von ca. 1100,-€ zu begleichen, wenn nicht, gerichtliche Maßmahmen.
Da ich eine Rechtschutzversicherung besitze, schmeiß ich natürlich nicht gleich die Flinte ins Korn.
Kann mir jemand einen cleveren Anwalt empfehlen, der mit mir den Kampf gegen Goliath wagt :-) ?

Danke.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: mAcg am 15. Juli 2008, 00:04:54
Anwalt empfehlen kann ich leider auch nicht.
Ich glaube aber, dass hier bei allen Beteiligten im Thread die Gerichtsbescheide synchron einflattern werden. Insofern bin auch ich für einen Hinweis dankbar.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: QE.2 am 02. August 2008, 15:03:06
Hallo

Habe heute ebenfalls das übliche Schreiben erhalten. Was mich jetzt interessieren würde, die EGS behauptet, daß das Urteil nun rechtskräftig wäre. Habe versucht im Netz was dazu zu finden, aber leider nichts. Es wollten doch auch einige der Kläger in Berufung gehen, da dürfte das dann doch nicht rechtskräftig werden, oder? Weiß jemand da jemand besser Bescheid?

Gruß QE.2
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Cremer am 02. August 2008, 23:27:36
@QE.2

welches Urteil?
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: mAcg am 03. August 2008, 10:16:12
ja gegen das Urteil vom LG Chemnitz wurde Berufung eingelegt. Weshalb die EGS behauptet, dass das Urteil gegenüber 364 Klägern rechtskräftig sei, erschliesst sich mir auch nicht.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: QE.2 am 03. August 2008, 15:14:43
Hallo

Ja, es war natürlich das Chemnitzer Urteil gemeint. Hab´nun auch mal richtig gelesen und da stand das mit den 364 Klägern , die das Urteil scheinbar akzeptiert haben. Ich weiß nicht, aber ich glaube, damit ist das für die rechtskräftig. Ich werde auf jeden Fall der EGS wieder widersprechen und weiterhin die Zahlungen kürzen.

Gruß QE.2
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Zasche am 06. August 2008, 15:32:15
Hallo,
60 Kläger haben Widerspruch gegen das Urteil eingelegt.
Die Verhandlung ist auf den 07.10.08 vor dem Oberlandesgericht Dresden angesetzt.
Ich gehöre zu den 40 Klägern, die in Widerspruch gehen.
Die Erdgas Südsachsen hat mir kein Schreiben geschickt.
Ich habe die Abschläge wegen des niedrigen Verbrauches von gewünschten
131 € auf 62€ pro Monat gekürzt.
Mit Schreiben vom 25.07.08 hat mir Erdgas Südsachsen diesen
Betrag für weitere Abschläge bestätigt! :P

Viele Grüße aus dem schönen Vogtland

Zasche
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: RR-E-ft am 06. August 2008, 15:35:49
Wer das Urteil gegen sich nicht rechtskräftig werden lassen wollte, ist dagegen vor dem OLG Dresden in Berufung gegangen.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: QE.2 am 18. August 2008, 18:49:53
Hallo

Habe nun genau den gleichen Schriftwechsel wie \"Silla\" am Amfang dargelegt hat. Ich werde denen wohl nur wieder kurz mitteilen, daß ich an meinem Widerspruch festhalte. Wie sieht es denn bei den anderen aus, vor allem eben bei \"Silla\"?
Kann übrigens jemand was dazu sagen, wie das dann im Einzelnen über den Fond läuft, falls die mich wirklich verklagen?

Gruß QE.2
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: RuRo am 18. August 2008, 21:17:55
Zitat
Original von QE.2

Kann übrigens jemand was dazu sagen, wie das dann im Einzelnen über den Fond läuft, falls die mich wirklich verklagen?

Gruß QE.2

Unterstellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind - unproblematisch

Klageschrift mit Kopie des Unbilligkeitseinwands nach Musterbrief des BdE an selbigen schicken.

Mit Anwalt aus Anwaltsliste Kontakt aufnehmen - Mandatsübernahme klären.

Vollmacht an RA erteilen - fertig.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: thomasmuckus am 30. September 2008, 19:16:51
Hallo,
ich bin neu hier, habe mich auf Empfehlung nun mal angemeldet >
Folgende Situation (in Kurzfassung, da ja kein Einzelfall) > seit 06/05 im Widerspruch gegen alle Preisehöhungenmir einschl. Musterschreiben, mehrfache Antworten der Erggas-Südsachsen, Höhepunkt > Androhung einer Zahlungsklage beim für mich zuständigen Amtsgericht ab 30.09.08 > Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung > Anwalt > heute Anruf vom Anwalt, das er nach ausführlicher Prüfung der beiden, in Chemnitz ergangenen Urteile in Verbindung mit dem öfters zitierten Urteil des Bgh wenig Erfolgsaussichten sieht > Kann mir jemand irgend eine Tipp geben, ich kann die Grundlage für eine Zahlungsklage nicht so richtig nachvollziehen, das oft erwähnte Urteil von Chemnitz betrifft mich m.E. nicht, da ich kein Kläger bin, das Urteil noch nicht endgültig Rechtskräftig ist 8stimmt der Termin der Berufungsverhandlung der ca. 60 Leute am 07.10.08 ?)
Wie verhält man sich nun richtig ?(sofern das überhaut möglich ist)
T.H.
P.S. gegen die erneute Preiserhöhung von ca. 20 % vom 25.08.08 habe ich natürlich auch erstmal Widerspruch eingelegt
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Rosé am 30. September 2008, 23:05:19
habe am 20.8. auch einen brief vom Versorger bekommen, mit dem hinweis, das aufgrund kein Zahlungseingang erfolgt ist gerichtliche Schritte nun eingeleitet werden. Bis heute noch keine reaktion. Denke mal das EGS das Urteil von Dresden abwarten wird. Welcher  Anwalt vertritt dich wenn ich mal fragen darf, habe bis heute noch keinen gefunden der sich mit Wirtschaftsprüfung beschäftigt?
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: mAcg am 01. Oktober 2008, 11:16:37
Mahlzeit,

identische Situation bei mir, wie bei Rose.
Empfehlungen zum Thema Anwalt würden mich auch interessieren.
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: QE.2 am 17. Oktober 2008, 17:11:41
Hallo

Habe heute nun einen gerichtlichen Mahnbescheid über die strittige Summe plus Zinsen und Bearbeitungskosten erhalten. Werde dem wiedersprechen, denn ansonsten hätte das bisherige Theater ja überhaupt keinen Sinn gemacht.

Gruß QE.2
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: elmex am 18. Oktober 2008, 08:26:06
Zitat
Original von thomasmuckus
heute Anruf vom Anwalt, das er nach ausführlicher Prüfung der beiden, in Chemnitz ergangenen Urteile in Verbindung mit dem öfters zitierten Urteil des Bgh wenig Erfolgsaussichten sieht >

Wenden Sie sich an einen Anwalt in der Anwaltsliste des Bundes der Energieverbraucher. Dieser muss auch nicht zwingend vor Ort sein, denn das Mandat läßt sich auch über eine gewisse Distanz bearbeiten. Holen Sie sich dort Rechtsrat unter Vorlage Ihrer gesamten Unterlagen (Verträge, Abrechnungen, Korrespondenz) ein.

Möglicherweise sind Sie sogar Sondervertragskunde bei der EGS, so dass die vom Versorger bemühten Urteile in der Sache gar nicht auf Ihren Fall zutreffen...
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: Zasche am 22. Oktober 2008, 11:05:36
Verhandlung vor dem Oberlandesgericht am 21.0ktober 2008
-ein kurzer Bericht eines Teilnehmers.

Der Vorsitzende Richter eröffnete die Beratung mit zwei Vorschlägen:
  1. Vergleich zwischen den Parteien
  2. Verschiebung des Verhandlungstermines, um die Entscheidungen des            
       das Obersten Gerichtes in ähnlichen Verfahren abzuwarten.

Der Vorsitzende hatte sich vorher von beiden Parteien versichern lassen, dass der Wille besteht, das Verfahren bis zur letzten Instanz durchziehen zu wollen.Verfahrenskosten lt.Richter ca. 20T€.

Der Vergleich wurde von Erdgas Südsachsen nicht in Betracht gezogen, da eine
Ungleichbehandlung seiner Kunden auftreten würde.

Der Richter begründete seinen Vorschlag einer Verschiebung mit unterschiedlichen Urteilen des Zivilsenates und des Kartellsenates zu den allgemein strittigen Punkten, so z.B., ob ein einheitlicher Wärmemarkt besteht,
oder nicht.
In der Diskussion stellten die Richter klar, dass beim Oberlandesgericht
Dresden Identität besteht bei den handelten Personen von Zivilsenat und Kartellsenat.

Auf Anregung der Richten haben die Parteien in getrennter Beratung ihren
Standpunkt erarbeitet.
Die Mehrheit der Kläger hat sich dann für einen \"Durchentscheid\" entschieden.
Das Argument des Anwaltes der Kläger, dass die Kläger nach einem Urteil wieder frei wären
für einen Anbieterwechsel, kann ich persönlich nicht nachvollziehen, da
mein Einstiegspreis bei 3,79Cent/Kwh gegenüber einer Forderung der
Erdgas von gegenwärtig 6,26 C/Kwh liegt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich bei den anderen Klägern das Verhältnis gravierend anders gestaltet.
Das Gericht hat sich dann mit seiner Meinung  durchgesetzt, indem
hilfsweise dem Klägervertreter eingeräumt wurde, in einem
weiteren Schriftsatz den Rechtsanspruch detaillierter zu begründen.
Inhaltlich ging es darum, ob die Preiserhöhungen oder der Gesamtpreis
strittig sind und wie die Preisbasis 1.Juli 2005 bestimmt wird.Weiterhin
wurde klar gestellt, dass das vom Beklagten vorgelegte Gutachten nicht
wie vom Landgericht Chemnitz als Gutachten, aber als Vortrag des Beklagten gewertet wird und der Kläger noch begründen müsse, weshalb er  
den Vortrag ablehnt.
Das Gericht räumte beiden Parteien eine Frist von jeweils 5 Wochen ein.
Damit hat das Gericht erreicht, dass seine Entscheidung nach den anstehenden Beschlüssen des Obersten Gerichtes zu treffen ist.

Zasche
Titel: EGS droht mit Amtsgericht
Beitrag von: fsgj6 am 25. Oktober 2008, 18:21:26
Ging es bei dem Revisionsverfahren nicht auch vordergründig um die Frage, ob die als Sonderpreisregelung 1,2 bezeichneten Verträge Sonderverträge sind?
Dies hatte ja das LG Chemnitz verneint.
Ich habe noch einen Vertrag aus dem Jahr 1994; dieser wurde damals auf den Rechnungen ausdrücklich als Sondervertrag (Gas nach Sondervertrag) bezeichnet und ist bis heute weder gekündigt worden, noch wurde ein neuer Vertrag geschlossen.  Das will EGS natürlich heute nicht mehr wahrhaben, beruft sich darauf, das keine Unterlagen mehr vorhanden wären.
Ich habe den gesamten Schriftverkehr seit 1994 vorliegen, alles deutet auf einen Sondervertrag ohne wirksame Preisänderungsklausel hin.

Viele Grüße
fsgj6