Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Bauen & Renovieren => Thema gestartet von: BOKA66 am 12. Juni 2008, 17:07:31
-
Hallo Gemeinde,
folgende Geschichte möchte ich hier zum Besten geben.
Ich habe vor drei Jahren eine Solarthermieanlage auf meinem kleinen Mehrfamilienhaus errichten lassen, um das Brauchwasser zu erwärmen. Die Anlage wurde auch gefördert. Das Gebäude wurde vorher schon energiemaßig auf den neuesten Stand gebracht. Jetzt möchte ich die Anlage erweitern um eine weitere etwa gleich große Modulfläche (insgesamt dann mehr als 30m²), möchte die Heizungsanlage gegen eine Gasbrennwertanlage austauschen und einen weiteren Speicher einbauen, damit die Anlage dann auch heizungsunterstützend arbeiten kann. Das alles soll ca. 14000€ kosten.
Weil aber schon eine Solaranlage eingebaut ist, wird die neue Anlage nur ausschließlich mit 45€ pro m² gefördert, d.h. keine 105€/m² (schon gar keine 210 € für Anlagen in Mehrfamilienhäusern und über 20m² Fläche), keine 750€ für den Einbau einer Heizung mit Brennwerttechnik, kein Förderung einer geregelten Heizungspumpe.
Ich kann ja verstehen, dass einer nur 45€ Förderung bekommt, wenn er fünf Panele zur bestehenen Anlage hinzubaut. Dann sind die Kosten ja auch nicht sehr hoch. Ich hingegen baue ja eigentlich ein gesamte neue Anlage mit
Heizung , Speicher und den Kollektoren auf dem Dach.
Habe ich bei den Förderbedingungen da etwas nicht verstanden, stelle ich mich da nur etwas an oder ist meine Erweiterung in der Tat nicht mehr förderwürdig.
SG
-
Original von BOKA66
Die Anlage wurde auch gefördert.
...
Weil aber schon eine Solaranlage eingebaut ist, wird die neue Anlage nur ausschließlich mit 45€ pro m² gefördert
...
Habe ich bei den Förderbedingungen da etwas nicht verstanden ...
Ich kenne die Förderbedingungen nicht im Einzelnen.
Letztlich kommt es darauf an, was dort wörtlich drin steht.
Bekommen Sie keine Förderung mehr, weil Sie bereits Förderung erhalten haben oder weil sich in Ihrem Haus eine Solaranlage befindet?
Sollte Letzteres zutreffen:
Was wäre, wenn Sie die bestehende Anlage außer Funktion setzen würden?
Dann könnten Sie eine neue Anlage bauen lassen und diese dann wiederum mit den alten Teilen erweitern ;)
Trickserei?
Stimmt!
Gewissensbisse?
Nicht in einem Staat, dessen Bund, Länder und Gemeinden sehr einfallsreich bei der Veranlagung zu (neuen) Gebühren und Abgaben sein können.
Gruss,
ESG-Rebell.
-
Was wäre, wenn Sie die bestehende Anlage außer Funktion setzen würden?
Zumindest nach den jetzigen Bestimmungen ist sie mindestens 6 Jahre zu betreiben...
-
Hallo,
wörtlich steht drin, dass bei einer Erweiterung nur noch die neuen m² bezahlt werden. Man hat wohl gedacht, dass eine Erweiterung nur mit Kollektoren erfolgen kann. Das würde ja auch nur ein paar tausend Euro kosten. Dann ist das mit den 45€/m² auch verständlich.
Man muss sich mal die Tragweite dieses Gesetzestextes überlegen. Nur weil einer schon viel eher als andere schon etwas für die Umwelt und seine Mieter getan hat, ist er jetzt in den Allerwertesten gekniffen, wenn er noch mal richtig zubauen und verbessern möchte.
MfG