Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gaswerksverband Rheingau AG => Thema gestartet von: j.stephan am 05. Juni 2008, 21:23:51
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Jetzt ist es soweit. Nach den Mahnbescheiden, denen wir wiedersprochen haben, liegen seit heute die ersten Klagen des Gaswerksverbandes Rheingau AG gegen die Gaspreisrebellen vor.
Interessant ist, dass der Gaswerksverband durch die PATT Rechtsanwälte aus Chemnitz vertreten werden.
Die Klagen gehen gegen die Einbehaltung auf Basis §315 BGB und der existierenden Sonderverträge.
Nur Mut! So einfach werden wir es denen nicht machen!
Hinweise bitte an die IG Faire Gaspreise Wiesbaden Rheingau-Taunus per Mail: faire-gaspreise@gmx.de
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Das AG Weisbaden wies auf seine Nichtzuständigkeit hin, worauf die Rechtsanwälte der Kanzlei PATT aus Chemnitz nun die Überweisung nach Bad Schwalbach beantragen.
Ist diese Kanzlei PATT bereits bekannt geworden?
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Die Kanzlei vetritt oft Gasversorger, so zB. in dem Sammelklageverfahren gegen Erdgas Südsachsen.
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Für die Klagen der Gaswerksverband Rheingau AG vor dem AG Wiesbaden ist die Zuständigkeit vom Gericht verneint worden.
Der Kläger hat nun die Verweisung an das AG Bad Schwalbach beantragt.