Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENSO => Thema gestartet von: bigfamily am 04. Juni 2008, 06:28:28
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Habe gerade eindickes Schreiben von der ENSO erhalten. Entsprechend dem BGH-Urteil haben sie alle Preiserhöhungen von 2004 bis 31.12.2006 wieder gekürzt - wäre Ende des Vertrages laut ihrer Kündigung gewesen (Widerspruch). Dann wären wir - laut ENSO - in der Grundversorgung abgerechnet worden. Allerdings hat die ENSO uns weiterhin nach dem S1-Sondervertrag mit den entsprechenden Preiserhöhungen abgerechnet.
Nun verlangt die ENSO von uns innerhalb von 14 Tagen eine Nachzahlung von über 900,-Euro für die Zeit vom 01.01.2007 bis jetzt.
Was gilt nun Grundversorgung oder S1 ? Wäre es weiterhin der S1-Vertrag, würden ja auch jetzt die Preise von vor 2004 gelten, oder?
Freundliche Grüße
bigfamily
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Hallo,
hier im Forum lesen hätte die ANtwort schon erbracht!
- aus einem Vertrag schmeißen wegen Wiederspruch ist nicht
(siehe Homepage)
- hat der S1 Sondervertrag mit nicht gültigen Preisänderungsklausen
kann man auf die Anfangspreise kürzen
- hat man Grundversorgung kann man kürzen bis auf Preise die man nciht anerkannt hat!
betrachte dich als Sondervertragskunde!