Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => eins energie in sachsen => Thema gestartet von: PVGF am 03. Juni 2008, 15:03:37
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[ edit Evitel2004 abgetrennt: Unterschied Sondervertrag / Grundvertrag (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=9653) ]
Original von Schwalmtaler
Tarifkunden können nur nach §315 den Preisen widersprechen. Dafür könnten sie bis auf 0 € kürzen.
Sondervertragskunden sollten über §307 die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel in den AGB anzweifen und hilfweise die Preisfestsetzung nach §315. Diese können nur bis zum Anfangspreis des Vertrages kürzen.
Sonderverträge kann man kündigen (rechtmäßigkeit vorrausgesetzt), Tarifkunden nur bedingt, als Grundversorger gar nicht!
Handelt es sich bei der Angabe auf einer Jahresabrechnung über Erdgasverbrauch (Jahr 2001) die lautet: \"Sonderpreisregelung 1\" um einen Sondervertrag? Bin ich, der auch in den Folgejahren 2002, 2003 und 2004 solche Abrechnungen erhalten hat, demnach Sondervertragskunde?
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@PVFG
Wenn als Rechnungsersteller auch noch Enso auf den Verbrauchsabrechnungen auftaucht, dann sind Sie Sondervertragskunde.
Auch bei EWE waren die Sonderpreise keine Allgemeinen Tarife, sondern deutlich günstiger als diese.
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@RR-E-ft
Danke für die schnelle Antwort.
Nein, auf meiner Rechnung steht als Absender:
Erdgas-Südsachsen GmbH
Daß dieser Beitrag von mir nicht im korrekten Forum steht, bitte ich zu entschuldigen. Mir erschien die Frage aber hier passend.
Kann ich davon ausgehen, daß ich auch beim angegebenen Versorger als Sondervertragskunde gelte? Bezüglich der preislichen Abgrenzung zu den Allgemeinen Tarifen (Preisinformation Erdgas 15. Januar 2001) sind diese (Sonderpreisregelung 1) deutlich günstiger als die Allgemeinen Tarife. Die benannte Preisinformation liegt mir im Original vor. Seit 2004 kürze ich meine Gasabschlagszahlungen auf € 0,0365 pro kW/h.
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@PVGF,
ich hab nun Ihre Beiträge abgehängt und in die \"Erdgas Südsachsen\" verschoben.