Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Schwaben => Thema gestartet von: Woddy am 29. Mai 2008, 21:05:55

Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: Woddy am 29. Mai 2008, 21:05:55
Hallo miteinander,
hab mal eine Frage:Wenn ich eine Jahresabrechnung von EGS bekomme,muß ich dann erneut einen Unbilligkeitseinwand absenden oder reicht der letzte ?
Viele Grüße
Woddy
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: RuRo am 30. Mai 2008, 18:50:33
Nachdem ich nicht weiß, was Inhalt \"des Letzten\" war, könnte ich die Frage nicht beantworten.

Unabhängig von meinem Wissensstand ist der Unbilligkeitseinwand aber gerade bei Vorlage der Jahresrechnung jeweils zu erneuern.

Nicht nur die Preiserhöhung angreifen, sondern die Preishöhe des Arbeitspreises und der Servicepauschale insgesamt, also: ich widerspreche dem Arbeitspreis im Tarif Blabla mit xy Ct/kWh netto, gültig ab yz
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: Schwalmtaler am 02. Juni 2008, 10:35:28
@RuRo

sollte man nicht besser nur dem Gesamtpreis widersprechen?
So wie du das hier formulierst, geht es nur um den Arbeitspreis!