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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ESB - Erdgas Südbayern => Thema gestartet von: MisterNP am 27. Mai 2008, 16:08:17

Titel: Neues Urteil (laut ESB Website)
Beitrag von: MisterNP am 27. Mai 2008, 16:08:17
Hallo Zusammen,

auf der Website von ESB Südbayern wird ein prämieren-haftes Urteil verkündet. ( Pressemeldung vom 23.05.2008 ).

Noch liegt im Internet hierzu nichts vor, aber schonmal vorab das Aktenzeichen, falls jemand schneller ist als ich beim finden:

27 O 1002/06

Die Begründung soll angeblich die nächsten Tage erscheinen, evtl. wird dies auch auf die Website von ESB gestellt.

Viele Grüße
Titel: Neues Urteil (laut ESB Website)
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Mai 2008, 17:25:20
Zunächst müsste man den Inhalt des Urteils kennen, um zu wissen, worum es überhaupt ging. (http://www.esb.de/pressecenter/pressemeldungen/esb-pressemeldung-detailansicht/artikel/1/gericht-bestaetigt-preise-der-erdgas-suedbayern/)

Geht es um Prämien- oder Premieren (http://de.wikipedia.org/wiki/Premiere)- Charakter?

Aus dem Aktenzeichen lässt sich nur erkennen, dass es sich um ein erstinstanzliches Urteil eines Landgerichts handelt, wohl keine Kammer für Handelssachen, keine Kartellkammer.

Ob Berufung zulässig ist und ggf. eingelegt wird, bleibt abzuwarten.
Titel: Neues Urteil (laut ESB Website)
Beitrag von: Kampfzwerg am 27. Mai 2008, 18:18:13
@Mister NP

06?
Selbst wenn die Begründung auf der website der ESB eingestellt werden würde, wäre diese dann mit äusserster Vorsicht zu behandeln.
Versorger sind Meister im Weglassen der für sie ungünstigen Textpassagen, oder wahlweise auch ganzer Urteile.
Durch geschicktes Weglassen von Textpassagen können schlimmstenfalls völlig neue Bedeutungen entstehen.




@RR-E-ft

Mich würde einmal interessieren, wie man besagte Infos aus einem Az erkennen kann?
Nein. Das ist keine Scherzfrage ;)
Titel: Neues Urteil (laut ESB Website)
Beitrag von: DieAdmin am 27. Mai 2008, 19:11:03
Zitat
Original von Kampfzwerg

@RR-E-ft

Mich würde einmal interessieren, wie man besagte Infos aus einem Az erkennen kann?
Nein. Das ist keine Scherzfrage ;)

Ich stelle mal eine Vermutung auf: An dem \"O\" müsste es erkennbar sein, dass es sich um ein LG handelt. \"C\" wäre AG

Und \"HKO\" wäre dann die Handelskammer.

@Nomos,

2 doo..., ein Gedanke, waren wir gleichzeitig dran
Titel: Neues Urteil (laut ESB Website)
Beitrag von: nomos am 27. Mai 2008, 19:12:06
Zitat
Original von Kampfzwerg

Mich würde einmal interessieren, wie man besagte Infos aus einem Az erkennen kann?
siehe auch hier beim Rechtsgelehrten (http://www.rechtsgelehrter.de/wissen/registerzeichen.php4)[/list]
Titel: Neues Urteil (laut ESB Website)
Beitrag von: tangocharly am 27. Mai 2008, 21:57:26
.... und

ZR = Zivilsenat beim BGH

KZR = Kartellsenat beim BGH
Titel: Neues Urteil (laut ESB Website)
Beitrag von: Kampfzwerg am 28. Mai 2008, 09:07:15
Vielen Dank für Eure Antworten :]
Wieder eine Wissenslücke beseitigt!